Steigen draußen die Temperaturen, wird es in einigen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeitnehmer wünschen sich dann hitzefrei - doch einen Anspruch haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen, sagt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo Mitarbeiter im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter "hitzefrei" bekommen.
Ab 35 Grad sind Raumtemperaturen unzulässig
Welche Lufttemperaturen im Büro noch zumutbar sind, führt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur aus. Danach gelten Temperaturen im Büro über 35 Grad als unzulässig, erklärt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) in Dortmund. Steigt das Thermometer über diesen Wert, dürften Beschäftigte zum Beispiel verlangen, einen anderen Raum zugewiesen oder freizubekommen.
Bei Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad müsse der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen, erläutert Bux. Dazu gehöre etwa, eine Gleitzeitregelung einzuführen oder ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Vorgaben in der Arbeitsstättenregel seien allerdings nur Richtwerte. Sind Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet, muss der Arbeitgeber solche Maßnahmen unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen veranlassen. (dpa)
Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur