Thomas Klebe, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht, warnt zum Beispiel vor einer Formulierung wie "Es gelten die Geschäftsbedingungen, die aktuell auf der Homepage der Plattform veröffentlicht sind."
Ein Beispiel: Ein Nutzer nimmt über die Crowdworking-Plattform ein Jobangebot an mit der Möglichkeit, seine Arbeit bei Unzufriedenheit des Kunden nachzubessern. Später wird diese Option aber gestrichen, indem die Geschäftsbedingungen sich ändern. Bei Unzufriedenheit des Kunden hat der Crowdworker dann zwar Arbeit investiert, kann aber nicht nachbessern und bekommt am Ende unter Umständen kein Geld.
Außerdem ist es wichtig, dass die Plattform-Nutzer die Nutzung und Rechte an ihrer eigenen Arbeit nicht ohne Bezahlung abtreten. Ein Beispiel: Es gibt Ausschreibungen, bei denen mehrere Anbieter eine Arbeit für einen Auftrag einreichen können, zum Beispiel einen Designentwurf für ein Firmenlogo. Der Kunde muss nur das Design bezahlen, für das er sich entscheidet. Wichtig ist in solchen Fällen, dass die Plattform-Nutzer die Nutzung und die Rechte an ihrem Entwurf nur für den Fall abtreten, dass sie den Auftrag am Ende tatsächlich gewinnen - nicht aber, wenn sie den Zuschlag nicht bekommen.
Lohnen kann sich für Interessenten ein Blick auf Bewertungsportale für Crowdworking-Plattformen wie faircrowdwork.org und turkopticon.ucsd.edu. (dpa)
Faircrowdwork
Turkopticon