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Zugverspätung: Bahn kündigt Online-Erstattung ab dem 1. Juni an

Zugverspätung

Bahn kündigt Online-Erstattung ab dem 1. Juni an

Ab dem 1. Juni können Bahn-Kunden bei Verspätungen auch online ihr Geld zurückfordern.
Ab dem 1. Juni können Bahn-Kunden bei Verspätungen auch online ihr Geld zurückfordern. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr unbedingt zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen.

Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket über die Bahn-App einzufordern. "Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt", teilte Bahnchef Richard Lutz mit. "Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher."

Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.

Zahlreiche Start-ups witterten gar eine Marktlücke und boten selbst einen entsprechenden Online-Dienst an: Die Kunden reichen ihre Verspätungs- und Zugdaten digital bei den Unternehmen ein und diese kümmern sich gegen eine Provision um den analogen Briefverkehr mit der Bahn. Nun zieht der Konzern nach.

Umbau der digitalen Vertriebssysteme

Die Online-Erstattung ist dabei nur ein Teil des generellen Umbaus der digitalen Vertriebssysteme bei der Bahn. Nach und nach baut der Konzern seine App, den DB-Navigator, um und aus. Schon lange etwa können darüber digitale Zugtickets gebucht werden. 80 Prozent aller Buchungen würden inzwischen online abgewickelt, hieß es. Seit einiger Zeit haben Reisende auch die Möglichkeit, per Handy im Zug einzuchecken. Auch die automatische Übertragung von Reservierungen bei einem unplanmäßigen Zugwechsel ist inzwischen möglich.

Die neue Erstattungsoption bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurückfordern. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Möglichkeit. "Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann", sagte der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann der Deutschen Presse-Agentur. "Wichtig ist, dass die Bahn daneben auch weiter das analoge Fahrgastrechte-Formular anbietet. Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevorzugen."

© dpa-infocom, dpa:210525-99-731553/4 (dpa)

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