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Ärger im Urlaub - Diese Rechte haben Reisende

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Ärger im Urlaub - Diese Rechte haben Reisende

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Ärger im Urlaub - Diese Rechte haben Reisende

Das war im April nach den Flugausfällen infolge der Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjalla häufig der Fall. Dabei hat die EU genau festgelegt, welche Rechte Touristen und Geschäftsreisende bei Fluglinien und Bahn haben.

Welchen Anspruch hat ein Fluggast?

Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere den kompletten Ticketpreis erstatten lassen - einschließlich Steuern und Gebühren. Alternativ darf auch auf einen anderen Flug umgebucht werden. Das gilt auch, wenn man mehr als fünf Stunden auf den Flieger warten muss. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden hat man Anspruch auf Essen, Getränke und Übernachtung.

Was bekommt der Reisende?

Falls der Flug überbucht ist, haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro - das hängt von der Entfernung ab. Stimmt der Fluggast einer Umbuchung zu, bekommt er Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung.

Und wie ist das bei der Aschewolke?

Im April durchkreuzte die Aschewolke europaweit die Reisepläne von sieben Millionen Passagieren. Auch in dieser Ausnahmesituation haben gestrandete Fluggäste die Wahl, ob sie ihr Ticket erstattet haben oder umbuchen wollen - zum Beispiel auf einen späteren Flug oder ein anderes Verkehrsmittel. Der einzige Unterschied: Passagiere haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Entschädigung.

Für welche Flüge gelten diese Regeln?

Für alle europäischen Fluggesellschaften, die in der EU starten und landen - selbstverständlich auch für Billigairlines. Auch außereuropäische Fluggesellschaften sind daran gebunden, wenn sie von Europa aus starten. Wer zum Beispiel mit einer amerikanischen Airline von Paris nach New York fliege, hat bei Stornierung des Fluges Anrecht auf Geld. Wer mit derselben Airline von New York nach Paris fliegt, hat diesen Anspruch nicht.

Wie wird man für verloren gegangenes Gepäck entschädigt?

Ist der Koffer endgültig verloren, erhält der Reisende maximal 1220 Euro.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?

Als Erstes muss jeder Reisende bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Weigert sich die Airline zu zahlen, sollte der Verbraucher Beschwerde einlegen - und zwar bei der nationalen Luftfahrtaufsichtsbehörde. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig.

Wie sieht es bei Bahnreisen aus?

Im vergangenen Jahr hat die EU die Rechte der Bahnreisenden gestärkt. Bei großen Verspätungen muss die Bahn jedem Kunden eine Entschädigung zahlen. Kommt der Zug zum Beispiel 60 Minuten später an, muss das Unternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Was ist bei Reisen mit dem Bus oder dem Schiff?

Auch dort soll es bei Verspätungen künftig eine Entschädigung geben - analog zu Flug- und Bahnreisen. Der entsprechende Vorschlag wird in der nächsten Woche im Europaparlament beraten.

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