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Arbeitsrecht: Hochzeit: Haben Trauzeugen eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?

Arbeitsrecht

Hochzeit: Haben Trauzeugen eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?

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    Auch wenn sie oft viele wichtige Aufgaben rund um den großen Tag der Trauung übernehmen: Einen Anspruch auf Sonderurlaub haben Trauzeugen nicht.
    Auch wenn sie oft viele wichtige Aufgaben rund um den großen Tag der Trauung übernehmen: Einen Anspruch auf Sonderurlaub haben Trauzeugen nicht. Foto: Silas Stein, dpa/dpa-tmn

    Es ist eine besondere Aufgabe - und nicht selten ist sie mit allerlei Aufgaben rund um die Feier verbunden: Trauzeugin oder Trauzeuge für Freunde oder Verwandte sein. Findet die Hochzeit an einem Tag statt, an dem man regulär arbeiten müsste, stellt sich allerdings die Frage: Haben Trauzeugen eigentlich ein Recht auf Sonderurlaub für diesen Tag?

    Zunächst die schlechte Nachricht: Nein. "Anders als das Hochzeitspaar haben Trauzeugen keinen Anspruch auf Sonderurlaub", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das heißt, der Arbeitgeber muss sie nicht für den großen Tag bezahlt freistellen. "Ausnahmsweise kann dies in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag anders geregelt sein", so Bredereck. "Das wird aber eher selten der Fall sein."

    Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen

    Trauzeugen müssen sich also mit ihren Vorgesetzten entweder einvernehmlich einigen, an diesem Tag beispielsweise Überstunden abzubauen oder die verpassten Stunden nachzuarbeiten. Oder sie beantragen für den Tag der Hochzeit regulär Urlaub.

    Die gute Nachricht: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch dann auch berücksichtigen - soweit dem keine betrieblichen Belange oder die Wünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen. "Das Interesse als Trauzeuge zu fungieren, fällt hierbei zugunsten des jeweiligen Arbeitnehmers besonders ins Gewicht", erklärt Bredereck. Hat der Arbeitgeber den Urlaubstag erst einmal gewährt, ist er dann auch daran gebunden.

    Eines sollte man aber in jedem Fall besser lassen: Sich den freien Tag für die Hochzeit eigenmächtig beschaffen, etwa indem man sich krankmeldet. "Der Arbeitgeber kann hierauf mit einer Abmahnung oder einer fristlosen Kündigung reagieren", sagt Bredereck. "Da Hochzeitsfeiern in den sozialen Medien in der Regel gut dokumentiert werden, finden solche Informationen regelmäßig auch den Weg zum Chef." (tmn)

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