Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist für die meisten ein schwerer Schlag. Es fällt in der Trauer nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Doch um die meisten Formalitäten kommen Hinterbliebene nicht herum.
Totenschein
Nach dem Tod muss ein Totenschein ausgestellt werden. Stirbt ein Mensch in der Klinik, kümmert sich diese darum. Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden.
Sterbeurkunde
Für viele weitere Formalitäten ist eine Sterbeurkunde notwendig. Sie wird in der Regel von den Standesämtern ausgestellt. Für die Beantragung werden der Personalausweis, der Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen benötigt, etwa die Geburtsurkunde. Häufig kümmert sich ein Bestatter um diese Schritte.
Testament
Wird ein Testament gefunden, muss es beim örtlichen Nachlassgericht abgeliefert werden. Liegt das Testament bereits beim Notar oder Amtsgericht, geht alles automatisch seinen Weg. Die Erben werden benachrichtigt.
Erbschaft
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben neben dem Ehepartner immer die nächsten Blutsverwandten, zunächst die Erben 1. Grades. Meist müssen sich die Kinder den Nachlass mit dem überlebenden Ehegatten teilen.
Erbschein
Wer das Erbe annimmt, muss sich einen Erbschein beim Nachlassgericht besorgen. Der ist nötig, um ein Grundstück oder Konto umschreiben zu lassen. Mit Beantragung des Erbscheins liegt eine Annahme der Erbschaft vor, die Ausschlagung ist ausgeschlossen.
tmn