Ärzte in Deutschland sollen noch im März die Möglichkeit bekommen, ihren Patienten Cannabis auf Rezept zu verordnen. Aber wie kommen die Blüten dann zum Patienten? Und wie werden sie dosiert und eingenommen?
Eines ist klar: Niemand soll Cannabisblüten in einem Joint verbrennen, erläutert Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Dabei ist die Menge, die der Patient zu sich nimmt, nicht reproduzierbar." Die Blüten selbst lassen sich ohnehin nicht so genau abwiegen - sie werden daher vom Apotheker zermahlen. Der Patient erhält das Pulver vorportioniert oder mit einem Dosierlöffel. Er kann sich daraus entweder einen Tee kochen oder das Pulver auf einen elektrischen Verdampfer geben.
"Der Dampf wird zum Beispiel in einer Kunststofftüte gesammelt, die der Patient anschließend leer atmet", erklärt Kiefer. Wichtig sei, dass die Blüten erhitzt werden: "Erst bei rund 160 Grad werden alle Wirkstoffe freigesetzt." Deswegen sei eine Inhalation oft wirksamer als das Trinken von Tee. Siedendes Wasser hat nur 100 Grad Celsius.
Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff Dronabinol, kurz THC, werde auch weiterhin in Form von Kapseln oder Tropfen abgegeben, ergänzt Kiefer. Viele Patienten berichteten aber, dass die ganze Blüte ihnen deutlich besser helfe. "Sie enthält mehr als 100 Wirkstoffe, die möglicherweise zusammenwirken", sagt Kiefer.
Ob das Cannabis als Kapsel, Tee oder Inhalation eingenommen werden soll, legt der Arzt fest - genauso wie die Dosierung. "Die Bandbreite ist viel größer als etwa bei Schmerzmitteln", erklärt Kiefer. Bei gängigen Schmerzmitteln liege die Höchstdosis zum Beispiel bei dem 6-fachen einer einzelnen Tablette. "Bei Cannabisblüten ist es mehr als das 50-fache."
Große Unterschiede gibt es auch bei den Blütensorten, sagt Kiefer. Erst die Zukunft werde zeigen, welche Sorte bei welchem Patienten besonders gut wirkt. Deswegen sei es für Patienten wichtig, mit dem Arzt und dem Apotheker im Gespräch zu bleiben und zu berichten, wie sie mit dem Medikament zurechtkommen.
Cannabis wird nur im Einzelfall verordnet, wenn der Patient nicht anders behandelt werden kann oder der Arzt überzeugt ist, dass es dem Patienten durch diese Therapie deutlich besser geht. In dem Fall übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Der Patient trägt die übliche Zuzahlung von höchstens zehn Euro pro Arzneimittel.