Nikotinhaltige E-Zigaretten sind gesundheitlich riskant und ihr Verkauf verboten. Darauf hat am Freitag (16. Dezember) die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hingewiesen. Ausdrücklich warnte sie vor dem Kauf der elektronischen Zigaretten. "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft", sagte Steffens in Düsseldorf.
Die bisher erhältlichen Flüssigsubstanzen, die sogenannten Liquids, enthielten so hohe Mengen von Nikotin, dass sie als Arzneimittel einzustufen seien - und damit unter die strengen Zulassungsauflagen des Arzneimittelgesetzes fielen. Bei den immer stärker nachgefragten E-Zigaretten verdampfen Liquids mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und werden inhaliert.
Shops sprießen aus dem Boden
Die Geräte und Flüssigmischungen werden vor allem im Internet, aber auch in speziellen "E-Shops" angeboten, die laut Ministerin aus dem Boden sprießen und für viele besorgte Anfragen auch aus den Kommunen sorgten. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass E-Zigaretten ungefährlich seien, betonte Steffens. Die nächste Konferenz der Gesundheitsminister werde sich mit dem Thema befassen, und die EU-Kommission plane eine Überprüfung der gesundheitlichen Folgen. Dagegen hieß es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, bei der Beurteilung der E-Zigaretten gebe es derzeit keine Grundsatzentscheidung.
Dem BfArM, das für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig ist, liegen derzeit mehrere Anträge von Landesbehörden vor, in denen es um die Überprüfung von einzelnen E-Zigaretten-Produkten geht. In einem ersten Fall sei eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden, sagte BfArM-Sprecher Maik Pommer. Dieses Produkt sei in Deutschland aber bisher nicht in den Verkehr gebracht worden. Jedes Liquid müsse im Einzelfall geprüft werden. Dazu müsse dem BfArM ein konkreter Antrag einer Landesbehörde vorliegen.
Pommer erklärte: "Bei der E-Zigarette wird Nikotin verdampft - und Nikotin wirkt pharmakologisch. Da liegt zunächst die Vermutung nahe, dass es sich um ein Arzneimittel handelt. Aber um das zu ermitteln, bedarf es immer einer sorgfältigen Einzelfallentscheidung."
Mit Risiken verbunden
Zu den Prüfkriterien gehört etwa, wie hoch der Nikotinanteil ist oder welche Substanzen sonst noch verdampfen und inhaliert werden. Dass nun das Bonner Institut in dem einem Fall an ein E-Zigaretten-Produkt die strengen Auflagen eines Arzneimittels stelle, habe keine generelle Bedeutung und Aussagekraft für alle E-Zigaretten und Liquide. Klar müsse dem Verbraucher allerdings sein, dass das Inhalieren mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein könne.
Ministerin Steffens meinte dagegen, sobald das Liquid die physiologische Funktion des Körpers in einem nennenswerten Umfang beinträchtige, handele es sich um ein Arzneimittel. Ohne eine Zulassung seien Handel und Verkauf illegal, den Anbietern drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Sie gehe davon aus, dass eine breite Bevölkerungsgruppe zu den E-Zigaretten greife, es gebe aber keine Daten dazu, sagte die Grünen-Politikerin.
Die Techniker Krankenkasse (TK) forderte Warnhinweise für die flüssigen Nikotinkonzentrate. "Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen", sagte eine Sprecherin des NRW-Verbands. Gerade Jugendliche könnten sonst zum Rauchen verführt werden. Es handele sich ganz klar nicht um ein "gesundes" Rauchen, wie gerne gerade in Richtung aufhörwilliger Raucher suggeriert werde. "Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel", betonte die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial- und Präventivmedizin an der Universität Genf. (dpa)