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Ernährung: Abgelaufene Produkte dürfen weiterverkauft werden

Ernährung

Abgelaufene Produkte dürfen weiterverkauft werden

Abgelaufene Produkte dürfen weiterverkauft werden
Abgelaufene Produkte dürfen weiterverkauft werden

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum von Produkten abgelaufen, muss der Händler davon überzeugt haben, dass die Ware nach wie vor einwandfrei ist. Das erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings gehen die Geschäfte unterschiedlich mit solcher Ware um, wie die Verbraucherschützer in einer Umfrage unter zehn Supermarkt-Ketten herausfanden: Manche bieten solche Ware zu reduzierten Preisen an, andere sortieren sie gleich ganz aus.

Im Gegensatz zu Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen solche mit überschrittenem Verfallsdatum nicht mehr angeboten werden. Zu erkennen ist diese Ware an dem Aufdruck "verbrauchen bis". Es handelt sich dabei um sehr leicht verderbliche Lebensmittel, deren Verzehr nach kurzer Zeit unmittelbar der Gesundheit schaden können. (dpa)

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