Wer eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, bekommt künftig unter Umständen einen Zuschuss von seiner Krankenkasse. Ein neues Gesetz sieht vor, dass gesetzlich versicherte Brillenträger, die Gläser mit mehr als sechs Dioptrien benötigen, Anspruch auf Kostenübernahme haben.
Bei einer Hornhautverkrümmung reichen bereits mehr als vier Dioptrien. Bei Kontaktlinsen müssen es mehr als acht Dioptrien sein, wobei es auch hier Ausnahmeregelungen bei einer Hornhautverkrümmung gibt.
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht vor, dass die Kassen einen festgelegten Betrag für die Brillengläser oder Linsen übernehmen. Bisher erhielten nur Kinder und Jugendliche eine Sehhilfe auf Rezept. Bei Erwachsenen wurde nur zugezahlt, wenn sie mit einer Brille maximal 30 Prozent Sehvermögen hatten. Um den Krankenkassenzuschuss zu erhalten, benötigen Betroffene ein Rezept vom Augenarzt.
Die Höhe der Bezuschussung ist vom GKV-Spitzenverband bereits 2008 festgelegt worden und gilt weiter, solange nichts Neues vereinbart wird. Sie richtet sich unter anderem nach der Art der Gläser oder Linsen und der Dioptrienzahl. Zuschüsse zwischen rund 10 Euro und 113 Euro pro Glas oder Linse sind möglich. Die festgelegten Beträge gelten als Höchstbeträge. Krankenkassen können daher in individuellen Verträgen auch abweichende Zuschüsse mit dem Versicherten vereinbart haben, die unter Umständen niedriger sind.
Gesundheitsministerium zum HHVG
Gesetz im Bundesanzeiger
Bundesregierung zum HHVG
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums
GKV: Festbeträge für Sehhilfen
Gesundheitsministerium im Bundesanzeiger: Richtlinie für Kontaktlinsen