Auch bei der Versicherung gilt für Frauen und Männer Gleichberechtigung: Anbieter müssen unabhängig vom Geschlecht Unisex-Tarife anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (1. März) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-236/09). Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" für Versicherungsbeiträge diskriminiere Frauen und sei deswegen ungültig. Die Branche muss bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Große Anbieter warnen bereits, dass nun die Tarife für alle teurer würden.
Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln. So werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. Weil Frauen statistisch gesehen einige Jahre älter als Männer werden, zahlen sie zum Beispiel höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.
Eine solche Ausnahmeregel "läuft der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen", urteilten die Richter. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn das Geschlecht ein "bestimmender Risikofaktor" ist und dies durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat bereits vor Tariferhöhungen gewarnt. Im Schnitt würden die Beiträge steigen, weil der Geschlechtermix als neues Risiko in die Kalkulation eingehe. Verbraucherschützer begrüßen dagegen Unisex-Tarife und sehen keinen Anlass für steigende Prämien. Sie verweisen auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, nach dem die Riester-Beiträge nur maßvoll gestiegen seien.
Die Entscheidung des EuGH sei grundsätzlich positiv, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für Verbraucher werde der Markt insgesamt übersichtlicher. Versicherte sollten jetzt allerdings nicht überstürzt handeln. Es sei nicht ratsam, laufende Versicherungen vorzeitig zu kündigen. Denn die neuen Tarifstrukturen seien noch gar nicht absehbar. Für jeden neuen Vertrag müssten zudem neue Abschlusskosten bezahlt werden.
Betroffen von der Entscheidung seien vor allem Neuverträge, erläutert Weidenbach. Auf laufende Versicherungen werde das vermutlich keinen Einfluss haben. Dennoch seien die genauen Auswirkungen auf die verschiedenen Produkte noch nicht abzusehen. "Das ist alles noch im Nebel", erklärt die Verbraucherschützerin.
Daher sollten Kunden derzeit vor allem die Ruhe bewahren. Sobald es Klarheit über die neuen Tarife gebe, könnten Versicherte diese mit den derzeit geltenden Strukturen vergleichen. Möglicherweise lohne es sich dann, etwa den Abschluss einer Rentenversicherung vorzuziehen, weil die Konditionen noch günstiger seien. (dpa)