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Übergabe auf der Baustelle vereinbaren

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Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Am Ort kann sich der Bauherr davon überzeugen, dass er ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt. Denn mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Außerdem beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist.

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