Wer ein Mehrgenerationenhaus plant, sollte nicht allein vom Status quo ausgehen, sondern auch gleich sich in der Zukunft verändernde Lebensumstände bedenken, erklärt der Verband Privater Bauherren (VBP). Das gilt unabhängig davon, ob die Gemeinschaft die Immobilie kauft, umbaut oder neu baut.
Keine Scheu bei Gesprächen über Geld und Unerfreuliches
Gerade bei der Finanzierung sollten Interessenten vorab auch über unerfreuliche Ereignisse sprechen: Was passiert, wenn ein Partner durch Streit oder Scheidung aussteigen will oder wenn der Hausbesitzer zum Pflegefalls wird oder stirbt? Dann sollte klar sein, wer die laufenden Kosten sowie gegebenenfalls die Kreditschulden übernehmen kann.
Bedürfnisse können sich verändern
Außerdem sollten sich alle Beteiligten klar machen, dass sich die Bedürfnisse einzelner Bewohner verändern können – dass etwa die Großeltern plötzlich ebenerdig wohnen wollen, wenn sie pflegebedürftig werden.
Gemeinschaft muss sich rechtzeitig austauschen
Auch wenn nicht alle Eventualitäten planbar sind, sollte sich die Gemeinschaft über solche Themen rechtzeitig austauschen und soweit möglich dazu Regeln festlegen.
Eine denkbare Lösung ist, dass alle Entscheidungen in einer Hand liegen: Also dass einer Partei das Wohnhaus gehört und sie an die anderen vermietet. Zusätzlich helfen Vorverkaufsrechte und ein Testament, die Zukunft der nächsten Generation zu sichern.
tmn