Mofafahrer brauchen keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung - allerdings kann ihnen auch die entzogen werden. Aberkannt werde die Lizenz zum Beispiel, wenn der Mofa-Fahrer andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Mainz hervor (Aktenzeichen: 3 K 718/11), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
Ein Mann hatte wegen mehrerer Straftaten mit Kraftfahrzeugen seinen Führerschein verloren. Seine Mofa-Prüfbescheinigung durfte er behalten, weil sie rechtlich gesehen weder als Führerschein noch als Fahrerlaubnis gilt. Allerdings verstieß er auch mit dem Mofa weiter absichtlich gegen mehrere Verkehrsregeln. Die Kreisverwaltung forderte ihn daher auf, mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten seine Eignung zum Fahren des sogenannten fahrerlaubnisfreien Mofas nachzuweisen. Weil er das nicht tat, entzog ihm die Behörde auch die Mofa-Lizenz.
Eine Klage des Mannes lehnte das Gericht ab, weil die Erfolgsaussichten zu gering gewesen seien, teilt der DAV mit. Die Entscheidung begründete der Richter damit, dass der Mann sein gefährliches Verhalten voraussichtlich nicht ändern werde - unter anderem wegen des Schriftzugs "Ich fahre so, um Sie zu nerven" auf seinem Mofa. (dpa)