In der Praxis tun es viele Fahrradfahrer - aber auch für sie ist es grundsätzlich verboten, andere rechts zu überholen.
"Fahrradfahrer dürfen rechts nur an wartenden Autos vorbeifahren, und dann auch nur zwischen den Fahrzeugen und dem Bordstein", sagte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das gilt zum Beispiel vor einer Ampel oder wenn der Verkehr sich in der Stadt staut. Verboten sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann aber, in der Mitte zwischen zwei Fahrzeugkolonnen an den Autos vorbeizufahren.
Mit Vorsicht
Wer etwa vor der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeiradelt, darf das, sollte es aber "mit mäßiger Geschwindigkeit von acht bis zwölf km/h und Vorsicht tun", erklärt Huhn. Dabei seien Autofahrer nicht verpflichtet, eine Gasse zum Bordstein frei zu lassen. Vor Ampeln markierte Wartespuren für Radfahrer dürften sie dagegen in der Regel nicht blockieren.
Unbedingt links
Wer als Fahrradfahrer überhaupt in die Verlegenheit komme, ein Auto zu überholen, müsse es links umkurven. "Das dürfen sie allerdings nur bei einer gewissen Geschwindigkeitsdifferenz", so der ADFC-Rechtsexperte. Diese betrage laut Rechtsprechung mindestens zehn Stundenkilometer - für Fahrrad- und Autofahrer. Die gleichen Regeln gelten laut ADFC auch für Pedelecs ohne Anfahrhilfe mit 250-Watt-Motor, der das Rad auf maximal 25 km/h beschleunigt. (dpa)