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Verkehr: Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?

Verkehr

Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?

Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?
Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?

Zu Beginn der 30-Zone weist ein Verkehrsschild mit der rot umkreisten Zahl "30" und dem darunter liegenden Begriff "Zone" auf die laut Paragraf 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Am Ende der 30er-Zone steht dann erneut ein Schild, diesmal mit einer durchgestrichenen "30".

Bei der Tempo-30-Zone handelt es sich per Definition um eine Zone. Das heißt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf vom Beginn bis zum Ende der Ausschilderung nicht überschritten werden. Ein Beschleunigen ist daher erst nach dem Verlassen der 30er-Zone zulässig. Wer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog listet 15 Euro für eine Überschreitung von bis 10 km/h auf. Maximal sind es 680 Euro inklusive zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h. (dpa)

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