Straßenverkehrsordnung: Blinkpflicht auf Vorfahrtsstraße
Straßenverkehrsordnung
Blinkpflicht auf Vorfahrtsstraße
Eine aktuelle Verkehrsbeobachtung der Dekra-Unfallforschung zeigt, viele Autofahrer setzen den Blinker falsch oder gar nicht. Wann man verpflichtet ist.
Folgen Autofahrer einer abknickenden Vorfahrtsstraße, müssen sie rechtzeitig blinken. Fahren sie dagegen weiter geradeaus und verlassen die Vorfahrtsstraße, ist das nicht nötig, erinnert die Expertenorganisation Dekra.
Nur jeder Fünfte blinkt richtig
Viele Autofahrer machen das falsch. Das zeigt eine aktuelle Verkehrsbeobachtung der Dekra-Unfallforschung. Nur etwa jeder Fünfte (22 Prozent) blinkte bei der abknickenden Vorfahrt richtig. Über alle beobachteten Verkehrssituationen setzte durchschnittlich jeder zweite (50 Prozent) der mehr als 5500 beobachteten Autofahrer den Blinker richtig. (tmn)