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Die Rettungsgasse richtig bilden
![Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 11 Absatz 2 StVO) verpflichtet Autofahrer zum Bilden einer Rettungsgasse. Foto: Jan Woitas/dpa](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Nach dem schweren Busunfall auf der A9 in Nordbayern werden die Rufe nach höheren Strafen für die Blockade von Rettungsgassen lauter. Einige Autofahrer hatten das Durchkommen von Polizei, Feuerwehr und Ärzten behindert. Doch wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Um die Rettungskräfte nach einem Unfall nicht zu behindern, müssen Autofahrer auf Autobahnen rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden. Dazu sind sie laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet (Paragraf 11 Absatz 2 StVO).
Auf Autobahnen und außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Spuren für eine Richtung gilt: Sobald Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rollen oder bereits stehen, müssen sie eine Gasse freimachen. Sie wird immer zwischen der äußersten linken Spur und der rechts daneben gebildet: Fahrer auf der linken Spur fahren also immer etwas nach links, die anderen orientieren sich nach rechts. Das gilt auch für vier Spuren - die Regeln hierzu sind inzwischen vereinfacht worden.
Wer auf einen Stau zufährt, sollte nicht nur abbremsen und den Warnblinker anstellen, sondern sich sofort auf das Bilden der Rettungsgasse einstellen, um in Formation fahren zu können, wenn der Verkehr stockt. "Da kann ich mich schon bei langsamer Fahrt auf der linken Spur schon mal nach links orientieren und auf den rechten Spuren nach rechts", sagt eine ADAC-Sprecherin. Zwar seien Unfälle nicht die Ursache für die meisten Staus. "Doch das kann ich als Autofahrer nicht wissen." Daher sei bei jedem Stau die Gasse zu bilden, die auch breit genug für größere Einsatzfahrzeuge sein müsse. Für Autofahrer ist es dabei verboten, den Einsatzautos in der Rettungsgasse zu folgen.
Laut ADAC versuchen Autofahrer die Gasse oft erst dann hektisch zu bilden, wenn sie das Martinshorn hören. Doch das sei zu spät, zumal dann auch zwischen den Autos der Platz zum Rangieren meist fehle. Daher rät der ADAC im Stau zu mindestens zwei Autolängen Abstand. Auch komme es vor, dass Autofahrer die Gasse wieder schließen, sobald ein Fahrzeug durchgefahren ist. "Doch bei vielen Unfällen müssen meist mehrere Einsatzfahrzeuge durchfahren", sagt die ADAC-Sprecherin. Die Autofahrer dürfen die Gasse erst dann wieder schließen, wenn sich der Stau auflöst.
Einer Forsa-Umfrage zufolge weiß jeder zweite Autofahrer (50 Prozent) nicht, wie er auf einer dreispurigen Straße die Rettungsgasse richtig bilden muss. Wie das bei zwei Spuren in einer Richtung korrekt funktioniert, weiß jeder Dritte nicht (35 Prozent).
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