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Auch ohne Corona: Regeln für Übernachtung im Wohnmobil

Auch ohne Corona

Regeln für Übernachtung im Wohnmobil

Außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist das Übernachten im Wohnmobil oder Campingbus nur erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wieder zu erlangen.
Außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist das Übernachten im Wohnmobil oder Campingbus nur erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wieder zu erlangen. Foto: Sebastian Gollnow, tmn

Wildcampen mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen in der Natur ist in Deutschland generell nicht erlaubt. Das gilt auch unabhängig von aktuellen Corona-Beschränkungen.

Außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist das Übernachten laut ADAC nur zulässig, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen - sofern es nicht ohnehin ausdrücklich verboten ist. Die einzelne Übernachtung sollte dabei auf etwa zehn Stunden begrenzt sein.

Stühle vor dem Wohnmobil sind nicht erlaubt

Außerdem wichtig: Ein "campingähnlicher Betrieb" - etwa Stühle vor dem Wohnmobil - ist dem Autoclub zufolge nicht erlaubt. Regionale und örtliche Einschränkungen seien darüber hinaus möglich, zum Beispiel durch Naturschutz-, Wald- und Deichgesetze. "Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen", betont der ADAC.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten auch fürs Wohnmobil

Derzeit sind Campingplätze und Wohnmobil-Stellplätze in Deutschland geschlossen. Nur Dauercamper dürfen in den meisten Bundesländern ihre Wohnwagen beziehen. Die Regierung appelliert an die Bürger, auf touristische Reisen in Deutschland zu verzichten. Zudem gilt seit dem Wochenende die sogenannte Corona-Notbremse: In Städten und Landkreisen, in denen die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche an jeweils drei Tagen am Stück über 100 liegt, bestehen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. (tmn)

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