Neurodermitis-Patienten müssen ihre rezeptfreien Medikamente nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts weiter selbst bezahlen. Die Krankenversicherung habe es zurecht abgelehnt, die Kosten für Fettsalben oder Ölbäder wie "Linola" oder "Balneum Hermal F" zu übernehmen, teilte das Gericht am Dienstag (6. März) in Kassel mit.
Die höchsten deutschen Sozialrichter wiesen damit die Revision einer 38 Jahre alten Frau zurück, die an schwerer Neurodermitis leidet (Aktenzeichen: B 1 KR 24/10 R).
Neurodermitis: Cremen als Basistherapie
Im Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 2004 waren rezeptfreie Arzneimittel aus der Kassenerstattung ausgeschlossen worden. Bereits das Landessozialgericht Celle-Bremen hatte entschieden, dass der Ausschluss verfassungskonform sei. Dagegen hatte sich die Klägerin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, gewehrt. Die Frau aus Sehnde bei Hannover argumentierte, die Salben seien für sie notwendig. "Ich bin auf die Medikamente angewiesen." Ihre Anwältin sagte, es sei belegt, dass Neurodermitiker als Basistherapie cremen müssten.
"Linola"-Ölbad bei Neurodermitis: Erfolgreiche Prüfung fehlt
Dem folgte das Gericht nicht. Die Klägerin habe weder nach der Satzung der Krankenkasse noch nach dem Gesetz einen Leistungsanspruch auf die Mittel. Zudem fehle es bei "Linola" an der erfolgreichen Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Auch für andere Mittel habe der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der die Leistungen der medizinischen Versorgung der GKV festlegt, keinen Ausnahmetatbestand vorgesehen.
Neurodermitis: Klägerin investiert 500 Euro monatlich
Auf die Klägerin, die durchschnittlich mehr als 500 Euro pro Monat für diese Basispflege ausgibt, kommen nach eigenen Angaben nun Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro zu. Während des jahrelangen Rechtsstreits hatte die Krankenkasse die rezeptfreien Salben vorläufig bezahlt. (dpa, AZ)