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Ernährung: Lebensmittel prüfen: Auf eigene Sinne verlassen

Ernährung

Lebensmittel prüfen: Auf eigene Sinne verlassen

Lebensmittel prüfen: Auf eigene Sinne verlassen
Lebensmittel prüfen: Auf eigene Sinne verlassen

Jedes Jahr wandern tonnenweise Lebensmittel in den Müll, nur weil ihr Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. Nach einer Untersuchung der Universität Stuttgart im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums wirft jeder Bundesbürger im Jahr 81,6 Kilogramm weg. Dabei bedeutet ein abgelaufenes MHD nicht automatisch, dass das Nahrungsmittel nicht mehr genießbar ist. Solange ein Produkt noch gut aussieht und riecht, sich wie gewohnt anfühlt und nicht anders schmeckt als sonst, sei es noch essbar, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Das MHD ist nicht das ausschlaggebende Kriterium dafür, ob Waren weggeworfen werden müssen. Vielmehr gilt der Verbraucherzentrale zufolge die Faustregel: Bei Tagesangaben kann es noch einige Tage länger haltbar sein, bei Monats- oder Jahresangaben oft sogar noch mehrere Wochen. Verbraucher sollten sich daher auf ihre eigenen Sinne verlassen, um zu entscheiden, ob das Produkt noch essbar ist. Ein abgelaufener Joghurt kann zum Beispiel noch zehn Tage später gut sein - vorausgesetzt, die Verpackung ist unversehrt.

Denn das MHD gibt nur an, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährstoffe mindestens bis zu dem genannten Termin behält. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass richtige Lagerung manchmal allerdings bedeutet, dass ein Lebensmittel ausreichend gekühlt werden muss. Frische Milch zum Beispiel sollte etwa bei acht Grad gelagert werden. Erst wenn ein Produkt schlecht riecht, deutlich anders aussieht und schmeckt als üblich oder gar schimmelt, gehöre es in den Mülleimer. Verdorbene Milch etwa erkennt jeder am säuerlichen Geruch sofort.

Ohne MHD dürfen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Zucker und Salz verkauft werden. Solange etwa eine Birne nur eine Druckstelle hat, reicht es den Verbraucherschützern zufolge, diese herauszuschneiden, der Rest ist essbar. Schimmelt das Obst aber, sollte man es entsorgen. Auch bei lose gekaufter Wurst gilt es, sich auf seine Sinne zu verlassen. Ist sie schon etwas schmierig, kann sie trotzdem noch genießbar sein. Sobald sie aber merkwürdig riecht oder sich stark verfärbt hat, sollte sie in die Tonne wandern.

Anders verhält es mit Waren, die leicht verderblich sind und darum eine Aufschrift "verbrauchen bis..." trägt. Das Produkt darf nach Ablauf des Termins nicht mehr verkauft werden und sollte dann auch nicht mehr gegessen werden, weil es mit krankmachenden Keimen belastet sein kann. Denn das Datum benennt der Verbraucherzentrale zufolge den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann, ohne dass von ihm eine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht. Bei Ware mit solchem Verfallsdatum wie Hackfleisch oder Räucherlachs müssen auf der Packung die konkreten Aufbewahrungsbedingungen angegeben werden, etwa die Temperatur. (dpa)

Verbraucherzentrale zu MHD

Download Servicekarte MHD Bundesverbraucherministerium

Ministerium zu Haltbarkeitsdatum

Infos Bundesamt für Verbraucherschutz

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

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