Die Fußball-Europameisterschaft hat begonnen. Wer ein Ticket ergattern konnte und ein Spiel in der Münchner Allianz Arena verfolgt, sollte sich vor seinem Besuch informieren, denn nicht alles läuft genauso ab wie bei Bundesligaspielen des FC Bayern.
EM 2024: Spiele in München im Überblick
In der Allianz Arena finden sechs EM-Spiele statt – unter anderem das Eröffnungsspiel am 14. Juni. Zudem werden drei weitere Gruppenspiele, eine Achtelfinal- sowie eine Halbfinal-Partie in München ausgetragen. Das sind die Spiele im Überblick:
- 14. Juni, 21 Uhr: Deutschland - Schottland
- 17. Juni, 15 Uhr: Rumänien - Ukraine
- 20. Juni, 15 Uhr: Slowenien - Serbien
- 25. Juni, 21 Uhr: Dänemark - Serbien
- 2. Juli, 18 Uhr: Achtelfinale
- 9. Juli, 21 Uhr: Halbfinale
Anreise zur Allianz Arena bei EM-Spielen
Das Stadion öffnet an allen Spieltagen drei Stunden vor dem Anpfiff. Am einfachsten ist die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Ticketinhaber haben ohne zusätzliche Kosten Anspruch auf eine 36-Stunden-Fahrkarte für das MVV-Netz. Die Fahrkarte ist von 6 Uhr am Spieltag bis 18 Uhr am Folgetag gültig. Von der Innenstadt gelangt man mit der U-Bahnlinie U6 Richtung Garching Forschungszentrum zum Stadion. An der Haltestelle Fröttmaning sollte man aussteigen. Von dort läuft man noch etwa 20 Minuten bis zur Allianz Arena.
Parkplätze für Autos stehen nur begrenzt zur Verfügung und müssen vorab für 24 Euro online gebucht werden. Am Stadion angekommen sollte man einen Blick auf sein Ticket werden. Dort ist vermerkt, welchem Eingang der entsprechende Sitzplatz zugeordnet ist.
EM-Spiele in der Allianz Arena: Was im Stadion verboten ist
Bei den EM-Spielen dürfen Fans mehrere Dinge nicht mit in die Allianz Arena nehmen. Diese Gegenstände sind verboten:
- Waffen jeder Art
- Gassprühdosen oder -flaschen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen
- Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, -bomben, -töpfe, - fackeln und/oder sämtliche andere pyrotechnischen Gegenstände
- brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material und leicht entflammbare Gegenstände
- Passivbewaffnung oder Schutzwaffen beziehungsweise -kleidung
- Gegenstände und Kleidung zur Vermummung
- unbemannte Luftfahrsysteme jeglicher Art
- diskriminierendes, rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, radikal politisches, nationalsozialistisches oder religiöses sowie politisches Propagandamaterial
- Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel
- Flüssigkeiten und Speisen aller Art
- Glasbehälter, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände aus Glas
- Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder PVC oder länger als ein Meter sind oder deren Durchmesser größer als ein Zentimeter ist
- Spruchbänder, Doppelhalter, Banner und große Fahnen, größere Mengen von Papier oder Papierrollen und Konfetti, Ballons
- werbende, kommerzielle, ideologische oder politische Gegenstände
- professionelle Kameras
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Kinderwagen
- Taschen, die größer als DIN A4 sind
- mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Laser-Pointer
- Stockschirme
- Tiere (mit Ausnahme von Assistenztieren)