Das war passiert: Die Rennkommissare belegten Vettel mit einer Fünf-Sekunden-Zeitstrafe. Er hatte in der 48. Runde mit seinem Ferrari nach einem Fahrfehler Hamilton im Mercedes nahe an eine Mauer gedrängt.
Darauf beriefen sich die Rennkommissare: Paragraf 38.1. der sportlichen Regularien. Dieser behandelt alle Zwischenfälle während des Rennens. Er besagt, dass nach Ansicht des Videomaterials Strafen verhängt werden dürfen. Die Höhe der Strafen liege im Ermessen der Rennkommissare, eine Entscheidung muss bis spätestens 60 Minuten nach Rennende getroffen werden.
Wie Ferrari gegen das Urteil vorgehen kann: Vettels Rennstall hat die Möglichkeit, Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen einzulegen. Ferrari will davon Gebrauch machen. Die Scuderia hinterlegte beim Motorsport-Weltverband FIA eine Absichtserklärung für einen offiziellen Einspruch, gab Teamchef Mattia Binotto an. Dafür bleiben 96 Stunden Zeit nach Rennende.
Wie sind die Erfolgsaussichten? Offen. Laut Regel 17.2 a sind solche Tatsachenentscheidungen nicht mehr nachträglich anfechtbar. Entscheidet sich Ferrari für einen Einspruch, müsste das FIA-Schiedsgericht diesen zunächst formal zulassen. Entscheidend dabei wäre, dass Ferrari neue Beweise für Vettels Unschuld vorlegen kann, die beim ersten Urteil noch nicht zur Verfügung standen. Das könnten laut des Fachmagazins "auto, motor und sport" zum Beispiel neue Telemetrie-Daten von Vettels Wagen sein. (dpa)