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Jahrelanger Rechtsstreit: Beschränkung von Spielervermittlern: Erneute FIFA-Niederlage

Jahrelanger Rechtsstreit

Beschränkung von Spielervermittlern: Erneute FIFA-Niederlage

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    Vor dem OLG Düsseldorf gab es eine erneute Niederlage für die FIFA.
    Vor dem OLG Düsseldorf gab es eine erneute Niederlage für die FIFA. Foto: Manuel Lopez/KEYSTONE, dpa

    Der Fußball-Weltverband FIFA ist mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert und darf sein Regelwerk für Spielervermittler weiterhin nicht anwenden.

    Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, das den von der FIFA erlassenen Regelkatalog (FFAR) in Kernpunkten für wettbewerbswidrig erklärt hatte.

    Mehrere Spielervermittler hatten gegen dieses FIFA-Regelwerk geklagt. Sie sahen unter anderem in der Offenlegung von Transferzahlungen und der Provisions-Deckelung einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Zudem hatten die Dortmunder Richter den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die FIFA jeweils zur Zahlung von Ordnungsgeldern in Höhe von je 150.000 Euro verpflichtet. Der

    FIFA äußert sich zum OLG-Entscheid

    Die FIFA hatte Ende 2023 die Nationalverbände angewiesen, das FFAR nicht mehr anzuwenden. Dabei bleibt es nach dem OLG-Entscheid nun auch. Die Entscheidung des Senats ist unanfechtbar, hieß es in der Verkündung der OLG-Entscheidung.

    Rechtsstreitigkeiten zwischen den Fußballverbänden und Vermittlern beschäftigen seit Jahren die Gerichte weltweit.

    Die FIFA nahm die Entscheidung zur Kenntnis und betonte zugleich, dass das FFAR das Ergebnis eines langen und umfassenden Konsultationsprozesses gewesen sei, an dem Spieler, Vereine, Ligen, Mitgliedsverbände und Spielerberater selbst beteiligt gewesen seien. Die FIFA ist der Ansicht, dass das Regelwerk "einen vernünftigen und angemessenen Rahmen bietet, um die systembedingten Mängel im Spielertransfersystem zu beheben, und möchte betonen, dass das Reglement von allen Akteuren des Fußballs und den wichtigsten politischen Instanzen in Europa allgemein anerkannt wurde".

    (dpa)

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