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Financial Fairplay: UEFA ermittelt gegen Bayern-Gegner

Financial Fairplay

UEFA ermittelt gegen Bayern-Gegner

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    Gegen Franceso Tottis AS Rom wird derzeit wegen möglicher Verstöße gegen das Financial Fair Play ermittelt.
    Gegen Franceso Tottis AS Rom wird derzeit wegen möglicher Verstöße gegen das Financial Fair Play ermittelt. Foto: Luciano Rossi (dpa)

    Die Finanzkontrollkammer habe ein "Break-even-Defizit" festgestellt, teilte die UEFA mit. Die sieben Clubs, die in der Champions League oder Europa League spielen, sollen deutlich mehr Geld für Transfers oder Profigehälter ausgegeben als sie durch das Fußballgeschäft eingenommen haben. Konkret geht es um die Vereine FC Liverpool, Inter Mailand, AS Rom, AS Monaco, Besiktas Istanbul, Sporting Lissabon und FK Krasnodar. Der italienische Meister

    In den kommenden zwei Monaten müssen die Vereine Berichte zu ihrer finanziellen Situation nachreichen. Ende des Jahres kann die UEFA über provisorische Sanktionen entscheiden. In der vorigen Saison hatte der Europa-Verband mit neun Vereinen, die gegen das Financial Fairplay verstießen, Vergleiche geschlossen. Darunter waren Paris Saint-Germain und Manchester City.

    Financial Fairplay soll Klubs zum vernünftigen Haushalten anhalten

    Mit dem vor drei Jahren gestarteten Financial Fairplay will die UEFA für ein vernünftigeres Wirtschaften der Clubs sorgen. Die Richtlinien sehen eine breite Palette von Sanktionen vor - von einer Warnung, über Geldstrafen bis zum Ausschluss von Wettbewerben oder einem Einkaufsverbot für neue Spieler. Wegen Verstößen waren mehrere Vereine von europäischen Wettbewerben ausgeschlossen worden.

    Außerdem entschied die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrolle (FKKK), dass die Spielprämien für fünf Vereine, die an Europapokal-Wettbewerben 2014/15 teilnehmen, bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen vorsorglich zurückgehalten werden.

    Betroffen sind Bursaspor, CFR Cluj, Astra Giurgiu, Budućnost Podgorica und FK Ekranas. Sie sollen überfällige Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe gegenüber anderen Clubs, Arbeitnehmern oder Sozialversicherungs- und Steuerbehörden haben. Die Maßnahmen bleiben bis Dezember in Kraft. Bis dahin wird die Untersuchungskammer bewerten, ob die Außenstände mit Stand 30. September 2014 beglichen haben. dpa

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