Der FC Bayern München ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro belegt worden. Mit dem Urteil wurden etliche Pyro-Vorfälle während des Pokal-Erstrundenspiels des Bundesliga-Tabellenführers beim Zweitliga-Aufsteiger SSV Ulm 1846 (4:0) geahndet. Bei der Partie am 16. August hatten Bayern-Fans mindestens 70 Bengalos und vier Feuerwerksbatterien gezündet.
Der deutsche Rekordmeister kann bis zu 50.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachgewiesen werden. Die Münchner haben dem Urteil zugestimmt.
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