Wie die Bafin mitteilte, war der Abschluss in drei Punkten fehlerhaft. Darüber hatten das "Handelsblatt" und das Fußball-Magazin "Kicker" berichtet.
Nach Ansicht der Behörde würden "die Umsatzerlöse um 223 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen". Die Bafin monierte, dass der Bundesligist beim Kauf von Spielern die geleisteten Zahlungen als immateriellen Vermögenswert aktiviert, beim späteren Verkauf erhaltene Zahlungen aber als Umsatzerlös erfasst habe. Damit habe der BVB gegen internationale Bilanzierungsstandards verstoßen.
Daraus folgend habe der Club Transfererlöse als Cashflow nicht korrekt ausgewiesen. Zudem handelte sich der BVB eine Rüge ein, weil bestimmte Zahlungsverpflichtungen an Spielervermittler nicht als Verbindlichkeit angesetzt wurden.
Offenbar sind keine Sanktionen geplant. Der Behörde gehe es um die "hergestellte Transparenz für den Kapitalmarkt", wie das "Handelsblatt" eine Bafin-Sprecherin zitiert.
(dpa)