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Fußball: BVB wehrt sich erfolgreich gegen rechte Wahlwerbung

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BVB wehrt sich erfolgreich gegen rechte Wahlwerbung

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    Der Vorsitzende Richter der Oberlandesgerichts Hamm, Rüdiger Hütte, zu Beginn einer Sitzung.
    Der Vorsitzende Richter der Oberlandesgerichts Hamm, Rüdiger Hütte, zu Beginn einer Sitzung. Foto: Bernd Thissen (dpa)

    Das hat das Oberlandesgericht in Hamm am Montag auf Antrag des Vereins entschieden. Es ging um ein Plakat des Spitzenkandidaten der Partei für die Dortmunder Kommunalwahl im Mai 2014, Siegfried Borchardt. Darauf sind die Farben Gelb-Schwarz und der Spruch "Von der Südtribüne in den Rat" zu sehen.

    "Auch wenn der BVB nicht namentlich genannt wird, erwecken die umstrittenen Elemente den Eindruck, als billige der Verein die Wahlwerbung", so die Richter. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Wirtschaftsunternehmens Borussia Dortmund wiege schwerer als das Interesse einer politischen Partei im Wahlkampf. Das Oberlandesgericht hob damit die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der ersten Instanz auf. (dpa)

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