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Stadionverbot-Streit - Bundesgerichtshof urteilt

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Stadionverbot-Streit - Bundesgerichtshof urteilt

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    Stadionverbot-Streit - Bundesgerichtshof urteilt
    Stadionverbot-Streit - Bundesgerichtshof urteilt Foto: DPA

    Am 30. Oktober fällt der BGH in Karlsruhe dazu ein Grundsatzurteil. Fan- Initiativen beklagen sich seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf gar nicht erwiesen ist. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, sagt dagegen: "Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten."

    Vor den Bundesgerichtshof gebracht hat diesen Streit ein Fan von Bayern München. Dessen Fall macht die Konfliktlinie gut deutlich. Als Mitglied der Ultra-Gruppe "Schickeria" soll der Mann 2006 nach einem Bayern-Spiel beim MSV Duisburg an einer Schlägerei beteiligt gewesen sein. Die Polizei nahm damals rund 60 Stadionbesucher in Gewahrsam, darunter auch ihn. Der Fan beteuert bis heute, die Ausschreitungen nur aus der Ferne gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein. Aber der MSV erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hat der Fan Klage eingereicht.

    Nach Angaben von Helmut Spahn gelten zurzeit etwa 2900 bis 3000 bundesweite Stadionverbote. Verhängt werden sie von den Clubs. Maßgeblich sind einheitliche Richtlinien des DFB, nach denen sich Vereine und Verbände gegenseitig ihr Hausrecht übertragen. Deshalb kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart oder Hamburg gültig sein. Ausreichend dafür sind bereits polizeiliche Ermittlungen wegen Randale oder eben Landfriedensbruch. Ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig.

    Genau das hält Michael Gabriel, Leiter der "Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend", für "sehr, sehr fragwürdig". Vereine würden viel zu häufig präventiv handeln statt einzelfallbezogen, "dieses Thema hat das Verhältnis zu den Fans über Jahre beschädigt", sagt er. Der Leiter des Karlsruher Fanprojekts, Holger Körenzig, meint: Durch Stadionverbote auf Verdacht würden sich viele Fans "kriminalisiert und ausgeliefert" fühlen.

    Helmut Spahn wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Er verweist darauf, dass der DFB seine "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" erst 2008 überarbeitet habe. Die Höchstdauer wurde von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Außerdem soll jeder betroffene Fan von seinem Verein noch einmal angehört werden. Die Clubs selbst sehen sich manchmal "zwischen allen Stühlen", wie der Fanbeauftragte des VfB Stuttgart, Peter Reichert, erklärt. Sie sind an die Richtlinien des DFB gebunden und bekommen die Kritik ihrer Fans ab.

    Trotzdem hoffen Vereine und Verbände, dass der Bundesgerichtshof die Praxis der Stadionverbote auf Verdacht nicht kippt. "Sie hat sich bewährt. Wir wollen die friedlichen Zuschauer im Stadion schützen", sagt Spahn. Hoffnung macht ihm der Verlauf der ersten Verhandlung am 9. Oktober. Da hatte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Krüger argumentiert: "Ist nicht doch ein strengeres Einschreiten geboten, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sportveranstaltung zu gewährleisten?"

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