Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 will der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Juli eine Entscheidung verkünden. Das teilte der zweite Zivilsenat nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit.
Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück.
Der Karlsruher Senat deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass das Gericht diese Einschätzung der Vorinstanzen womöglich nicht teilt. Dass die Abberufung nichtig war, sei zweifelhaft, so der Vorsitzende Richter.
Der 80 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt.
Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH verortet. Sie gehört nicht der Kapitalseite um Martin Kind, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein.
Mit dem Verweis darauf setzte die e.V.-Führung Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ab. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten. Kind konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abberufung wehren, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt.
Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. In dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.
Verein fühlt sich bestätigt
Die Vereinsseite gehe mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung, sagte Hannover 96-Aufsichtsratschef Ralf Nestler in Karlsruhe. "Wir fühlen uns durchaus bestätigt, dass der Vorstand 2022 im Juli rechtmäßig gehandelt hat." Die Tragweite einer BGH-Entscheidung sei vor der Verkündung noch schwer zu beurteilen.
Kind kritisierte nach der Verhandlung, dass "die gesamte operative Ebene der Entwicklung und der Zukunft" ausgeblendet werde und es um rein juristische Fragen gehe. "Ich glaube, dass Märkte sich anders entwickeln und da sehe ich natürlich auch Risiken für die Weiterentwicklung von 96."
Die 50+1-Regel fand in Karlsruhe nur wenig Beachtung. Beide Seiten betonten, diese Regelung sei kein zentraler Streitpunkt des Verfahrens, und auch der Senat erwähnte sie in den einleitenden Worten nicht.
Stattdessen ging es vor allem um die Frage, ob der Beschluss, Kind als Geschäftsführer abzusetzen, mit dem Wesen der GmbH vereinbar und sittenwidrig war. Zum Ende der Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die anstehende Entscheidung, er wolle im Genre bleiben: "Es wird kein Unentschieden geben".
(dpa)