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2. Fußball-Bundesliga: Martin Kinds Sohn entscheidet über neuen Hannover-Boss mit

2. Fußball-Bundesliga

Martin Kinds Sohn entscheidet über neuen Hannover-Boss mit

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    Nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96: Der Fußball-Zweitligist braucht einen Nachfolger für Martin Kind.
    Nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96: Der Fußball-Zweitligist braucht einen Nachfolger für Martin Kind. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    Nach der Absetzung des langjährigen Profifußball-Bosses Martin Kind wird sein Sohn Matthias Kind eine entscheidende Rolle bei der Suche nach einem neuen Geschäftsführer für den Fußball-Zweitligisten Hannover 96 spielen. Der 80 Jahre alte Hörakustik-Unternehmer hatte seine Mehrheitsanteile an dem Profifußball-Unternehmen schon in den vergangenen Monaten an seinen zweiten Sohn übertragen. Deshalb gehört der 48 Jahre alte Musik-Manager Matthias Kind nun auch als einer von zwei Vertretern der Kapitalseite zum Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH.

    «Es ist jetzt nötig, einen neuen Geschäftsführer umgehend zu suchen. Wir führen Gespräche, die auch gut sind», sagte der Rechtsanwalt Ralf Nestler, der als Vertreter des Muttervereins in dem Kontrollgremium sitzt.

    Patt im Aufsichtsrat

    Die Management GmbH hat eine Schlüsselrolle in dem komplizierten Konstrukt von Hannover 96. Der Profifußball-Bereich wurde 1999 in die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ausgegliedert, deren Anteile die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG hält. Deren Gesellschafter und damit die Kapitalseite des Clubs sind Matthias Kind, der Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann und der Immobilien-Unternehmer Gregor Baum.

    Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft besitzt. Also wird der Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA von der Management GmbH bestimmt, die wiederum zu 100 Prozent dem Hannover 96 e.V. gehört.

    Was die Verhältnisse in Hannover noch schwieriger macht, ist der sogenannte Hannover-96-Vertrag, auf den sich die zerstrittenen Vereins- und Kapitalseiten geeinigt haben. Danach kann ein neuer Geschäftsführer nur dann ernannt werden, wenn sich die beiden Vertreter des Muttervereins und die beiden Vertreter der KGaA im Aufsichtsrat der Management GmbH auf einen Kandidaten einigen. Das widerspricht zwar dem Grundgedanken der 50+1-Regel. Das ist aber bislang weder von der Deutschen Fußball Liga (DFL) noch vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zur Absetzung von Martin Kind beanstandet worden.

    Sportdirektor Mann vor Aufstieg

    Vereins- und Kapitalseite stehen nun auch ohne Martin Kind unter dem Druck, sich auf einen neuen Geschäftsführer einigen zu müssen. In den sechs Wochen, die zwischen dem BGH-Verfahren und dem BGH-Urteil am Dienstag lagen, gelang das nicht. Wahrscheinlich ist, dass der aktuelle Sportdirektor Marcus Mann zum Sport-Geschäftsführer befördert und ein zweiter Finanz-Geschäftsführer noch gesucht wird. Sollte es keine Einigung geben, müsste das Amtsgericht einen Not-Geschäftsführer einsetzen.

    Die Fan-Vereinigung «Unsere Kurve» hat die Absetzung von Martin Kind derweil begrüßt und als Stärkung der 50+1-Regel im deutschen Fußball aufgefasst. Der BGH habe klargestellt, dass man sich nicht ohne weiteres Einfluss im Profifußball kaufen könne. «Stattdessen wurde der demokratische Vereinscharakter gestärkt», sagte der Vorsitzende Jost Peter.

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