Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Hoeneß-Prozess: Dieser Richter urteilt über Hoeneß

Hoeneß-Prozess

Dieser Richter urteilt über Hoeneß

    • |
    Im Münchner Justizpalast wird verhandelt, ob Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird. Richter ist Rupert Heindl.
    Im Münchner Justizpalast wird verhandelt, ob Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird. Richter ist Rupert Heindl. Foto: dpa

    In der Regel verhandelt Richter Rupert Heindl in seinen Prozessen in kleinen Sälen des Landgerichts München II, weitgehend unbeobachtet von der Öffentlichkeit. Doch am  Montag wird sich das für Heindl grundsätzlich ändern: Wenn er als  Vorsitzender

    Heindl stammt aus Bayern. Er begann seine Richterlaufbahn 1997 am Amtsgericht in Wolfratshausen, wechselte später nach München an das  für alle großen Fälle aus dem Umland der Landeshauptstadt  zuständige Landgericht II. Zunächst als einfacher Richter, seit wenigen Jahren als Vorsitzender der für Wirtschaftsdelikte verantwortlichen 5. Strafkammer.

    Heindl gilt als harter Hund

    Und dort gilt unter Richter Heindl ein unerschütterliches Prinzip: Es gibt keine Deals. Das heißt, die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, komplexe Fälle durch Absprachen über ein Urteil abzukürzen, wird nicht genutzt. Damit dürfte im Fall Hoeneß auch das komplette Ausmaß von dessen Börsenspekulationen auf den Tisch kommen.

    Uli Hoeneß: Die Geschichte der Steueraffäre

    Uli Hoeneß: Vor vielen Jahren begann er an der Börse eine Zockerei, die ihn 2013 ins Visier der Justiz brachte.

    2001: Der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überweist Hoeneß in Form eines Kredits und einer Bürgschaft 20 Millionen D-Mark (10,23 Millionen Euro) auf ein Konto in der Schweiz.

    2002 bis 2006: In diesen Jahren handelt Hoeneß nach eigenen Worten teilweise Tag und Nacht an der Börse und macht weltweit Geschäfte.

    2008: Hoeneß machte nach eigenen Angaben schon in den Vorjahren zu viele Verluste. Mit dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise sei es «endgültig in den Keller» gegangen, und er habe seine Geschäfte stark reduziert.

    August 2011: Nach langen Verhandlungen einigen sich Deutschland und die Schweiz darauf, dass in der Schweiz gebunkerte unversteuerte deutsche Vermögen nachversteuert werden. Das Abkommen, das später noch präzisiert wird, soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

    November 2012: Die von SPD und Grünen regierten Länder lassen das Abkommen im Bundesrat scheitern - damit kann Hoeneß seine Gewinne nicht nachträglich steuerrechtlich legalisieren.

    Am 17. Januar 2013 reicht Hoeneß nach eigenen Angaben Selbstanzeige bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Rosenheim ein.

    März 2013: Das Finanzamt hat die Selbstanzeige schnell an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Am 20. März kommt es zur Hausdurchsuchung in Hoeneß' Anwesen am Tegernsee. Ihm wird der Haftbefehl eröffnet, dieser wird gegen eine Kaution und Auflagen außer Vollzug gesetzt.

    April 2013: Der «Focus» macht den Fall öffentlich.

    Juli 2013: Die Staatsanwaltschaft erhebt am 30. Juli Anklage gegen Hoeneß. Diese wird im November vom Landgericht München II unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

    März 2014: Hoeneß wird wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

    Juni 2014: Hoeneß tritt seine Haft in der JVA Landsberg an.

    September 2014: Erster Ausgang - für einige Stunden kann Hoeneß das Gefängnis verlassen, um sich mit seiner Familie zu treffen.

    Januar 2015: Hoeneß wird Freigänger. Er muss jetzt nur noch zum Übernachten in die JVA, tagsüber arbeitet er in der Jugendabteilung des FC Bayern.

    Januar 2016: Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg entscheidet, dass die Haftstrafe zum 29. Februar zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Beschwerde.

    Februar 2016: Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß kommt mit 64 Jahren vorzeitig aus der Haft frei.

    Am 8. August 2016 teilt der FC Bayern auf seiner Homepage mit, dass Hoeneß wieder für das Präsidentenamt kandidieren wird. Sein Nachfolger Karl Hopfner verzichtet auf eine weitere Amtszeit. Im November wird Hoeneß wiedergewählt.

    Heindl verhandelte zuletzt gegen einen Mann, der mit der Phantasiewährung Jodi und utopischen Zinsversprechen von einem Prozent Zins pro Tag Anleger um ihr Erspartes geprellt haben soll. Die Münchner "tz" berichtete aus dem Verfahren, dass es Heindl  gelungen sei, den Angeklagten "mit scheinbar unverfänglichen Fragen" in Widersprüche zu verwickeln. Ein Urteil ist hier noch nicht gefallen.

    Hoffnungen bei Hoeneß könnte womöglich der Fall des früheren BMW-Chefs Bernd Pischetsrieder wecken. Dieser war 2011 wegen des Vorwurfs, 235.000 Euro an Einkommenssteuer hinterzogen zu haben, angeklagt worden. Das Verfahren, bei dem Heindl zwar nicht den  Vorsitz hatte, aber zu den Richtern zählte, wurde gegen eine  Geldauflage eingestellt - das Gericht sah die Schuld beim Steuerberater Pischetsrieders. Auch im Fall Hoeneß soll es ein Versagen des Steuerberaters gegeben haben, dieser soll die  Selbstanzeige fehlerhaft formuliert haben. Allerdings ging das

    Hoeneß-Prozess für Heindl eine Karriere-Chance

    Eher erschrecken müsste Hoeneß Heindls' Strafmaß in seinem letzten größeren Steuerfall. Im vergangenen Jahr verurteilte er einen Unternehmer aus Neuötting zu fünf Jahren und zehn Monaten Haftstrafe. Dessen Steuerhinterziehung lag mit einer Million Euro deutlich unter den 3,5 Millionen Euro, die Hoeneß hinterzogen haben soll. Aber bei dem Mann kamen die Vergehen Insolvenzverschlepppung und vorsätzlicher Bankrott hinzu.

    In den Münchner Boulevard-Zeitungen wird Heindl als knallhart beschrieben. Aufhänger dafür ist der Fall einer 75-Jährigen, die er trotz ihres Alters für drei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis  steckte. Die Frau hatte eine Unternehmerin um 250.000 Euro  betrogen.  

    Die größte Aufgabe für den Richter dürfte im Hoeneß-Fall darin liegen, am Ende dieses Verfahrens, das von Justiz und Politik wie  sonst fast kein Steuerfall beobachtet wird, ein Urteil zu fällen, das einer Revision Stand hält. Denn wie in großen Verfahren üblich, ist davon auszugehen, dass entweder die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft in die Revision geht.

    Falls sein Urteil vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig wird,  kann der noch vor einer langjährigen Richtertätigkeit stehende Jurist auf einen weiteren Karriereschub hoffen. Falls der (afp)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden