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Fußball: Wegen Katar-Kritik? FC Bayern verhängt Hausverbot gegen Fan

Fußball

Wegen Katar-Kritik? FC Bayern verhängt Hausverbot gegen Fan

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    Der FC Bayern München hat einen Fan mit einem Hausverbot für alle Trainings- und Spielstätten belegt.
    Der FC Bayern München hat einen Fan mit einem Hausverbot für alle Trainings- und Spielstätten belegt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Der FC Bayern München geht hart gegen einen seiner Fans vor. Grund ist offenbar ein Plakat, das zunächst keinerlei größere Beachtung gefunden hatte. Während des Drittligaspiels zwischen der zweiten Mannschaft der Bayern und dem Halleschen FC Mitte Februar hatten Fans der Münchner einen Banner gehisst, auf dem zu lesen war: "Bayern Amateure gegen Montagsspiele". Hintergrund: Die Partie fand an einem Montag statt – ein Termin, der bei der aktiven Fanszene seit jeher auf Unverständnis stößt.

    Über einen Monat später hat die Sache ein unerwartetes Nachspiel: Vor kurzem trudelte bei einem Bayern-Fan ein Schreiben des Klubs ein. Der Inhalt hat es in sich. In sechs Zeilen wird gegen den Mann, der als Urheber des Plakats ausgemacht wurde, ein Hausverbot verhängt.

    Das Hausverbot umfasst alle Spiel- und Trainingsplätze des FC Bayern

    Der Bayern-Fan darf demnach künftig weder eines der Trainingszentren des FC Bayern an der Säbener Straße oder am Campus des Klubs betreten, noch ein Spiel einer Bayern-Mannschaft am Grünwalder Stadion, dem Jugend-Campus oder in der Fröttmaninger Arena verfolgen. Unterzeichnet ist das Einschreiben von Vorstandsvorsitzendem Karl-Heinz Rummenigge und seinem Stellvertreter Jan-Christian Dreesen.

    Ein relativ harmloses Plakat als Anlass dafür, einen Vereinsanhänger von allen Veranstaltungen auszusperren? Über die Motive für die heftige Reaktion lässt sich nur spekulieren, der FC Bayern ließ eine Anfrage unserer Redaktion unbeantwortet. Ist es Teil der harten Gangart, die Vorstandschef Rummenigge Anfang März nach den Schmähungen gegen Dietmar Hopp angekündigt hatte? In der Fanszene der Münchner regt sich hingegen ein Verdacht, was hinter der drakonischen Strafe stehen könnte.

    Auch in der vergangenen Saison war der FC Bayern München im Winter in Doha.
    Auch in der vergangenen Saison war der FC Bayern München im Winter in Doha. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Der Fan hatte eine Katar-kritische Podiumsdiskussion organisiert

    Demnach könnte der Mann für seine Kritik an den Geschäften, die der FC Bayern in Katar macht, bestraft worden sein. Fakt ist: Der ausgeschlossene Anhänger hatte Ende Januar die Podiumsdiskussion zum Thema "Katar, Menschenrechte und der FC Bayern – Hand auf, Mund zu?" mitorganisiert und dabei als Redner scharfe Kritik am Umgang seines Klubs mit dem Land geäußert. Zwei nepalesische Wanderarbeiter hatten auf der Veranstaltung über die für sie prekäre Lage in Katar gesprochen, wo der Rekordmeister seit Jahren sein Wintertrainingslager abhält. Einen Vertreter des FC Bayern hatten die Anhänger zwar auch eingeladen – der dafür reservierte Stuhl auf dem Podium blieb aber leer.

    Der FC Bayern sieht sich wegen seiner Sponsoringverträge mit Katar seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Ein Menschenrechtsvertreter nannte das Verhalten des Vereins in dieser Hinsicht "hinterlistig". Die Südkurve des Klubs hatte im Dezember ein Plakat gezeigt, auf dem zu lesen war: "Und wieder einmal fliegen mit Kafala Airways die Menschenrechte davon".

    Rechtsanwalt Andreas Hüttl: "Einer soll herausgepickt werden"

    Ob das Hausverbot in dieser Art Bestand haben wird, ist offen. Der Straftverteidiger Andreas Hüttl, der den Fan vertritt, sieht keinerlei Rechtsgrundlage für ein derartiges Vorgehen. Er sagt: "Ein Plakat, in dem sich Bayern-Fans gegen Montagsspiele positionieren - das ist zu 100 Prozent von der Meinungsfreiheit gedeckt, da gibt es juristisch keine zwei Meinungen. Es mutet anrüchig an, wenn nun einer herausgepickt werden soll, an dem ein Exempel statuiert werden soll. Das hat ein Geschmäckle." Zumal sein Mandant, wie Hüttl betont, nicht einmal Urheber des Plakats ist. Hüttl hat dem FC Bayern eine Frist von zwei Wochen gesetzt, das Hausverbot aufzuheben. Ansonsten soll Klage am Amtsgericht München eingereicht werden.

    Auch das ausgesprochene Hausverbot steht nach Ansicht von Hüttl auf wackeligen Beinen: Denn einfach so jemanden vom Besuch von Fußballspielen auszuschließen, könne sich kein Verein erlauben. Bei Fußballspielen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, die generell jedem zugänglich sind - Gründe, die regeln, ab wann jemand dieses Recht verliert, müssen vorher eindeutig geregelt sein, etwa in der Hausordnung. Doch im Stadion an der Grünwalder Straße, wo das Plakat zu sehen war, ist der FC Bayern nicht Hausherr, sondern Mieter - das Stadion gehört der Stadt München. Und ein Passus, wonach zum Beispiel eine Beleidigung ein Stadionverbot nach sich zieht, existiert in der Hausordnung des Stadions nicht.

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