Bayern-Fan Michael Ott hatte einen Antrag eingereicht, wonach der FC Bayern alle Sponsorenverträge mit katarischen Staatsfirmen beenden solle. Da der FC Bayern den Antrag - obwohl er fristgerecht eingereicht wurde - nicht zugelassen hatte, leitete Ott rechtliche Schritte ein.
Am Amtsgericht in München wurde der Antrag allerdings zurückgewiesen. Es gebe keine Dringlichkeit und die Mitglieder könnten einen Spontanantrag bei der Jahreshauptversammlung stellen, argumentierte das Gericht.
Sponsoring sei kein Thema der Mitgliederversammlung
Daraufhin versuchte Ott sein Glück bei der nächsthöheren Instanz. Doch auch beim Landgericht München scheiterte sein Antrag. Als Begründung nannte das Landgericht, dass "die Geschäftsführung und somit auch das Thema Sponsoring für den Bereich Fußball ausschließlich Aufgabe des Präsidiums sei und damit damit der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung entzogen".
Der FC Bayern München sei damit auch nicht verpflichtet, in der heutigen Mitgliederversammlung über das weitere Sponsoring durch Qatar-Airlines zu beraten, führt das Gericht weiter aus.