Das Amtsgericht München hat eine Anklage gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng (31) vom FC Bayern München wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Allerdings ist noch unklar, wie schwer die Juristen die Vorwürfe bewerten.
"Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag. "Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll." Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung des Gerichts berichtet.
Zeitweise stand der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum
Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen sieht auch beim zweiten Komplex nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Zur Begründung führte der
Deshalb ließ der Richter nach einem ungewöhnlich langem Hin und Her im Zwischenverfahren nun zwar grundsätzlich die zwei Komplexe zur Anklage zu, bewertete die Vorwürfe aber nur als einfache Körperverletzung. Daraufhin legten Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterin Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der
Der FC Bayern München war für eine Stellungnahme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie Boatengs Anwalt. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und Süddeutscher Zeitung im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe. (dpa)