Lucas Hernández darf aufatmen: Der Fußball-Profi des FC Bayern München muss in Spanien doch nicht ins Gefängnis. Die spanische Justiz hat einer Berufungsklage der Anwälte des 25 Jahre alten Franzosen stattgegeben, wie das Landgericht in Madrid am Mittwoch mitteilte. Die sechsmonatige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt war schon 2019 von einem Strafgericht in Madrid verhängt worden. Die Entwarnung kam kurz vor Fristende. Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt.
Hernández ist für vier Jahre auf Bewährung
Die Haftstrafe wurde nach Angaben des Gerichts für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. So lange darf sich der Fußballer nichts zuschulden kommen lassen. Sonst muss er die Haftstrafe doch in Spanien in einem Gefängnis seiner Wahl antreten.
Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits vor viereinhalb Jahren - im Februar 2017 - ereignete, als Hernández noch für Atlético Madrid spielte. Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.
Hernández und seine Partnerin versöhnten sich - und verstießen gegen das Gesetz
Da sie sich damals schnell wieder versöhnten, verreisten Hernández und seine Partnerin noch während der sechs Monate gemeinsam. Das Problem: Der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot. Deshalb wurde er zu der Haftstrafe verurteilt.
In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlich, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.
Das neue Urteil kommt überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde. Unter anderem deshalb, weil Hernández kein sogenannter Ersttäter ist. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt. (dpa)