Wie das Oberlandesgericht München am Montag bekanntgab, wird die Anklage gegen Uli Hoeneß wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll an vier Verhandlungstagen zwischen dem 10. und 13. März 2014 stattfinden.
Der Aufsichtsrat des FC Bayern
Uli Hoeneß, Vorsitzender Präsident des FC Bayern München eV
Herbert Hainer, Stellvertretender Vorsitzender Vorstandsvorsitzender der adidas AG
Rupert Stadler, Stellvertretender Vorsitzender Vorstandsvorsitzender der Audi AG
Timotheus Höttges, Mitglied Vorstand Finanzen und Controlling der Deutschen Telekom AG
Karl Hopfner , 1. Vizepräsident des FC Bayern München eV
Helmut Markwort, Vorstandsmitglied bei Hubert Burda Media, Herausgeber des Nachrichtenmagazins FOCUS
Dieter Rampl, Mitglied Verwaltungsratsvorsitzender der UniCredit Group, Aufsichtsratsvorsitzender der Börse München
Dr. Edmund Stoiber, Bayerischer Ministerpräsident a.D., Ehrenvorsitzender der CSU
Prof. Dr. Martin Winterkorn, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE
Der prominent besetzte Aufsichtsrat des FC Bayern München stärkt dem Präsidenten und Vorsitzenden des Aufsichtsrates allerdings den Rücken und verzichtet darauf, ihn zum Rückzug von seinen Ämtern aufzufordern.
"Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll", heißt es in einer Pressemitteilung.
Gutachten: Hoeneß darf Aufsichtsratschef bleiben
Man habe zur Vorbereitung einer Entscheidung ein Rechtsgutachten über die Pflichtenlage des Aufsichtsrats im Steuerfall Uli Hoeneß eingeholt. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen, sondern ihm das Vertrauen für die Fortführung seines Amtes auszusprechen.
Es gebe hinreichend Beispiele für Fälle, in denen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder selbst börsennotierter Gesellschaften ihr Mandant behalten haben, obwohl ihnen der Vorwurf gemacht wurde, in anderen Lebensbereichen strafrechtliche Pflichten verletzt zu haben. (AZ)