Es ist eine drakonische Strafe, die der FC Bayern München gegen einen seiner Fans ausgesprochen hat: Weil er ohne Erlaubnis ein Plakat in ein Spiel der zweiten Mannschaft geschmuggelt haben soll, erließ der deutsche Rekordmeister ein Hausverbot gegen den Mann. Das Schriftstück hat es in sich: Weder die Münchner Fußball-Arena, noch das Grünwalder Stadion oder den FC Bayern Campus im Norden der Stadt oder die Trainingsplätze an der Säbener Straße darf der Mann künftig demnach noch betreten. Dagegen hatte der Fan geklagt, so dass nun am Münchner Amtsgericht verhandelt wurde.
Dabei wurde in einer emotional geführten Verhandlung klar, wie vertrackt die Situation zwischen den beiden Streitparteien ist. Gerhard Riedl, der die FC Bayern AG vertrat, betonte: Nicht der Schriftzug, der auf dem Banner zu lesen gewesen war ("Bayern Amateure gegen Montagsspiele") sei für das Hausverbot entscheidend gewesen, sondern der Umstand, dass das Plakat nicht genehmigt gewesen und deswegen der Brandschutz verletzt worden sei. Riedl, der zugleich Vorsitzender des Ehrenrates des FC Bayern ist, sagte: Der Fan habe damit "sich und andere in Gefahr gebracht".
Sperre gegen Bayern-Fan: Ist Katar-Kritik der Grund?
Etwas anders sah Andreas Hüttl, der Verteidiger des Fans, die Angelegenheit: "Der FC Bayern München misst hier mit zweierlei Maß." Von den Urhebern des Plakates sei angeboten worden, das erforderliche Brandschutzzertifikat vorzulegen, dies sei aber nicht gewünscht gewesen. Zudem habe sein Mandant mit dem Banner nichts zu tun.
Hüttl vermutet einen anderen Grund für das Vorgehen des FC Bayern: Sein Mandant hatte die Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit dem Emirat Katar in der Vergangenheit immer wieder kritisch beleuchtet, etwa im Januar eine Podiumsdiskussion zum Umgang mit den Menschenrechten organisiert. Bei der Jahreshauptversammlung 2019 des FC Bayern hatte der Mann zudem einen Antrag gestellt, wonach in der Vereinssatzung ein Bekenntnis zu Menschenrechten aufgenommen werden sollte – der Antrag wurde mit Verweis auf rechtliche Hürden abgelehnt. FCB-Anwalt Riedl betont, dass man dem Anhänger die Möglichkeit gegeben habe, als Gast bei der Satzungskomission seine Ideen einzubringen. Dieser Einladung sei der Mann aber nicht nachgekommen.
Hüttl sagte dazu: "Hier will der FC Bayern ein kritisches Mitglied mundtot machen." Seit Jahren veranstaltet der FC Bayern etwa sein Wintertrainingslager in Katar – ein Umstand, der in der organisierten Fanszene der Münchner höchst kritisch gesehen wird.
Der Vorschlag des Gerichts, sich gütlich zu einigen und das Hausverbot etwa auf Zeit auszusetzen, scheiterte. FCB-Anwalt Gerhard Riedl sagte: "Solange der Kläger sein Fehlverhalten nicht einsieht, ist es schwierig, eine Einigung zu erwirken." Damit wird die Verhandlung Mitte Oktober mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. In Richtung des Bayern-Fans und seines Anwalts sagte Riedl: "Wir freuen uns darauf, wenn dieser Sachverhalt aufgeklärt wird. Dann werden wir sehen, wer hier lügt."
Rechtsanwalt Hüttl kritisiert das harte Vorgehen des FC Bayern
Hüttl betonte die aus seiner Sicht Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens: "Wenn einer im Stadion mit einer Pyrofackel erwischt wird, erhält er ein zweijähriges Stadionverbot. Aber wegen einer angeblichen Verletzung des Brandschutzes gibt es für meinen Mandanten ein unbefristetes Hausverbot?" Zumal das Hausverbot seinen Mandanten im Innersten seines Fan-Daseins treffe: Nicht nur, dass er - sollten Zuschauer in Bundesligastadien wieder zugelassen werden - keinen Zutritt zu den Spielen der ersten Mannschaft hat; auch die Partien von Reserve- und Jugendteams seien für ihn tabu. Etwaige Tickets für Auswärtsspiele könne sich der derart bestrafte Fan auch nicht kaufen, weil er aus dem Ticketsystem rausfällt.
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