Der ehemalige FCA-Profi Caiuby ist vom Augsburger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung sowie einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Silke Knigge sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Augsburger Nachtleben vor einem Jahr einen heute 24-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf geschlagen hat. Caiuby selbst war wie schon beim ersten Termin nicht vor Ort und ließ sich von seinem Anwalt Marco Müller vertreten.
Richterin Knigge betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass eine Geldstrafe für sie nicht mehr ausreiche – denn dieses Mittel zeige bei Caiuby ganz offenbar keine Wirkung: "Keine Geldstrafe hat bewirkt, dass er keine Straftaten mehr begeht." Immer wieder hat der ehemalige Bundesligastar Probleme mit der Justiz, wurde zuletzt im August vergangenen Jahres wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt. Damals ging es darum, dass der Brasilianer vor einem Club in der Augsburger Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß verletzt hatte. Für den ehemaligen Bundesligaprofi dürfte das jetzige Urteil so etwas wie der letzte Warnschuss sein: Lässt sich Caiuby während der Bewährungsfrist von drei Jahren etwa zuschulden kommen, muss er eine Haftstrafe antreten. Staatsanwältin Katrin Wegele hatte am Ende der Verhandlung eine Strafe von eineinhalb Jahren gefordert – ohne Bewährung.
Caiuby saß schon im Taxi nach Hause – dann eskalierte die Lage
Dass Caiuby den Mann vor der Diskothek "Kesselhaus" attackiert und verletzt hatte, war unstrittig – in der Verhandlung ging es darum, auf welche Weise. Sein Anwalt hatte am ersten Verhandlungstag beteuert, dass es sich nur um eine Ohrfeige gehandelt haben soll, während die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Südamerikaner mit dem Fuß zugetreten hat. Caiuby war an diesem Abend von einer Gruppe junger Männer provoziert worden. "Sie haben gesagt, dass er ein Viertligaspieler ist, ihn immer wieder provoziert", sagte einer der Begleiter des Ex-Kickers. Caiuby saß schon im Taxi, als die Situation vollends eskalierte, so der Zeuge: "Als sie Affenlaute gemacht haben, ist er aus dem Taxi gestürmt und hat den Mann mit der Hand geschlagen."
Die Unterscheidung zwischen Ohrfeige und Treten ist juristisch relevant, weil sie über die Schwere der Straftat entscheidet: Eine Ohrfeige ist in aller Regel eine vorsätzliche Körperverletzung. Ein Tritt – zumal dann, wenn er von einem Fußballspieler kommt – wiegt schwerer und stellt meist eine schwere Körperverletzung dar. Fakt ist: Der Augsburger erlitt dabei eine Platzwunde an der Schläfe sowie eine Schädelprellung. Gegen einen Strafbefehl, der eine Strafe von einem Jahr zur Bewährung vorsieht, hatte Caiuby Einspruch eingelegt, sodass es zur Verhandlung gekommen war.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Caiuby selbst hält sich derzeit in seiner Heimat Brasilien auf, weil er kein Einreisevisum nach Deutschland hat. Deswegen ist der Vertrag bei Türkgücü München auch geplatzt: Weil Caiuby als Nicht-EU-Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, wurde der Vertrag beim Regionalligisten im April aufgelöst. Derzeit ist der einstige Bundesligastar ohne Vertrag und lebt von Immobilien, die er in Brasilien besitzt. Auf diese Weise kommen monatlich 4800 Euro auf sein Konto.