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FCA im Mindestlohn-Streit: Verfahren vor Gericht?

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Mindestlohn-Verfahren gegen den FCA geht in die Verlängerung

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    Unter anderem wurde auch die FCA-Geschäftsstelle an der WWK-Arena durchsucht.
    Unter anderem wurde auch die FCA-Geschäftsstelle an der WWK-Arena durchsucht. Foto: Ulrich Wagner

    Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den FC Augsburg geht in die Verlängerung. Wie bereits berichtet, hat der FCA gegen die Strafbefehle gegen zwei seiner Mitarbeiter und einer beantragten Geldbuße gegen die „Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA“ Einspruch eingelegt. Das heißt: Es könnte zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg kommen, sollten die beteiligten Parteien nicht noch im Vorfeld eine andere Lösung finden, was durchaus möglich erscheint.

    Bis es zu einer Verhandlung kommt, könnte es aber noch Wochen dauern, wie eine Gerichtssprecherin unserer Redaktion gegenüber erklärt. „Die Anwälte des FC Augsburg haben erst einmal Akteneinsicht beantragt und dann müsste ein möglicher Termin erst mit den Anwälten abgesprochen werden.“

    FC Augsburg soll zu wenig Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben

    Grund für einen Strafbefehl gegen einen Mitarbeiter sind angebliche Mindestlohnvergehen am Nachwuchsleistungszentrum des FC Augsburg bei der Lohn-Abrechnung mit Jugendtrainern im Zeitraum von 2017 bis 2021. Dadurch sollen insgesamt 109.000 Euro zu wenig Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden sein“

    Wann beginnt die Arbeitszeit, wann hört sie auf?

    Da stellt sich die Frage, ist es Arbeitszeit, wenn zum Beispiel ein U16-Trainer ein Training der U17 beobachtet, um sich selbst weiterzubilden? Wann beginnt die Arbeitszeit und wann hört sie auf, wenn ein Trainer eine Jugendmannschaft bei einem Turnier betreut? Wie viel davon gehört auf den Stundenzettel und wie beeinflusst das die Einhaltung des Mindestlohns? Davon hängt ab, wie viel Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

    Ein komplexes Abgrenzungsthema, in dem die Vereine schnell in das Visier der Steuerfahnder und Sozialversicherungsträger geraten können, wenn sie mit dem Mindestlohn Sozialversicherungsbeiträge umgehen wollen. Beim FC Augsburg wird die Materie noch schwerer zu durchschauen, da die Jugendabteilung zum Teil beim eingetragenen Verein und zum Teil bei der KGaA, also bei zwei verschiedenen Gesellschaften, angesiedelt ist.

    FC Augsburg und die Scheinselbstständigkeit

    Der zweite Strafbefehl wurde gegen einen FCA-Mitarbeiter beantragt, weil ihm vorgeworfen wird, ebenfalls von 2017 bis 2021 eine Person als Scheinselbstständigen beschäftigt zu haben. Dadurch sollen insgesamt 64.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge zu wenig entrichtet worden sein. Zudem hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall gegen die FCA-KGaA eine Geldbuße beantragt. Scheinselbstständigkeit ist der Begriff für ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein vertraglich als selbstständig betitelter Auftragnehmer nach objektiven Kriterien ein Arbeitnehmer ist und als solcher versicherungspflichtig angemeldet werden müsste. Die anwaltlichen Vertreter des FCA halten diesen Vorwurf für „voll umfassend unbegründet“. Das Thema sei auch in früheren Betriebsprüfungen nie beanstandet worden.

    Fernseh-Bericht hat die Ermittlungen angestoßen

    Anfang August 2021 hatten aufgrund von Berichten des WDR-Magazins Sport inside 61 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit drei Räumlichkeiten des FC Augsburg durchsucht und kistenweise Aktenordner und Datenträger beschlagnahmt. Danach wurde gegen mehrere Dutzend Mitarbeiter des FCA drei Jahre mit viel Personalaufwand ermittelt. Am Ende beantragte die Staatswaltschaft zwei Strafbefehle und eine Geldbuße.

    FC Bayern München musste Sozialleistungen nachzahlen

    Der FC Augsburg ist aber nicht der einzige Verein in Bayern, der Besuch von den Ermittlern bekam. Auch gegen den FC Bayern wurden 2021 Vorwürfe wegen Mindestlohnverstöße erhoben. 2023 wurde das Strafverfahren eingestellt, der FC Bayern musste wegen jahrelang nicht gezahlter Sozialleistungen 200.000 Euro plus 45.500 Euro Säumniszuschläge nachzahlen, wie die Sportschau damals berichtete.

    Auch dem FC Bayern statteten die Ermittler einen Besuch ab. Das Verfahren wurde 2023 beendet.
    Auch dem FC Bayern statteten die Ermittler einen Besuch ab. Das Verfahren wurde 2023 beendet. Foto: WITTERS

    Die Strafe des Zolls erfolgte aufgrund einer Ordnungswidrigkeit. Wie es beim FC Augsburg weitergeht, wird man frühestens in ein paar Monaten sehen.

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