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FC Augsburg: Wegen Körperverletzung: Caiuby soll 100.000 Euro Strafe zahlen

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Wegen Körperverletzung: Caiuby soll 100.000 Euro Strafe zahlen

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    Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung muss sich der Brasilianer vor Gericht verantworten. Mittlerweile steht der Termin fest.
    Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung muss sich der Brasilianer vor Gericht verantworten. Mittlerweile steht der Termin fest. Foto: Ulrich Wagner

    Für Caiuby stand kürzlich ein erfreulicher Termin an: Am Sonntag wurde der Brasilianer 31 Jahre alt. Gefeiert wurde mit der Familie seiner Schwester in der Heimat Sao Paolo. Eigentlich hätte Caiuby dafür keine Zeit gehabt: Sein Verein, der FC Augsburg, bereitet sich derzeit auf die neue Bundesligasaison vor. Doch Caiubys Dienste sind bei seinem Arbeitgeber trotz eines Vertrags bis 2020 nicht mehr gefragt. Nach mehreren Eskapaden hat der FCA die Geduld verloren. (Lesen Sie dazu: Tattoos, Geldstrafen, Ärger mit der Justiz: Die Akte Caiuby)

    Manager Stefan Reuter sagte beim Trainingsstart des FCA, dass der Brasilianer nicht mehr in Augsburg erscheinen müsse: Man befinde sich in Gesprächen mit einem potentiellen Abnehmer. Im Gespräch sind türkische Vereine. Nachdem die sportliche Akte wohl bald geschlossen wird, droht Caiuby aber noch ein juristischer Ärger. Es geht um ein blaues Auge und eine saftige Geldstrafe von über 100.000 Euro.

    FCA-Spieler Caiuby wurde schnell als mutmaßlicher Täter ermittelt

    Wie das Amtsgericht Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, muss sich Caiuby Anfang September wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Grund ist ein Vorfall, der sich im Mai 2018 im Augsburger Nachtleben abgespielt hat: Caiuby soll einen heute 26-jährigen Mann per Kopfstoß so schwer verletzt haben, dass dieser mehrere Tage arbeitsunfähig geschrieben war . Laut Schilderung war Caiuby zu besagter Zeit mit Bekannten auf der Maximilianstraße unterwegs.

    Sein späteres Opfer erkannte Caiuby und soll mehrmals dessen Namen gerufen haben. Einer aus Caiubys Gruppe soll den Mann aufgefordert haben, das zu lassen. Als der Name aber erneut gerufen wurde, soll der FCA-Spieler auf den 26-Jährigen zugegangen sein und ihm den Kopfstoß verpasst haben. Als die Polizei eintraf, war Caiuby nicht mehr vor Ort, wurde aber noch in derselben Nach als mutmaßlicher Täter ermittelt.

    Nach Polizeiangaben hatte dieser als Folge des Stoßes eine sichtbare Schwellung im Gesicht. Einen entsprechenden Strafbefehl hatte das Augsburger Amtsgericht bereits Anfang Februar erlassen. Weil Caiuby über seinen Anwalt gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, muss der Fall nun öffentlich verhandelt werden – und mittlerweile steht der Termin fest.

    Der Strafbefehl sieht eine Geldbuße von 135 Tagessätzen vor. Zum Verständnis: Ein Tagessatz bezeichnet die Menge an Geld, die ein verurteilter Straftäter pro Tag netto zur Verfügung hat. Mit einbezogen ist in dieser Strafe die Schwarzfahrt, wegen der Caiuby Mitte Oktober 2018 bereits verurteilt worden war. Nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2017 war er ohne Zugticket im Zug eingeschlafen. Dafür wurde er, weil er Wiederholungstäter war, bereits zu einer Geldstrafe von 22.500 Euro verurteilt (30 Tagessätze zu jeweils 750 Euro).

    Wird der FCA-Spieler Caiuby verurteilt, gilt er als vorbestraft

    Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Bleibt es bei dem Tagessatz aus dem ersten Verfahren, muss Caiuby nun insgesamt 101.250 Euro Strafe (entspricht 135 Tagessätzen zu jeweils 750 Euro) zahlen. Dafür spricht, dass sich seine finanzielle Lage nicht geändert hat: Nach seiner Rückkehr von den Grasshoppers aus Zürich, wo er im vergangenen halben Jahr auf Leihbasis spielt, kann er nun auf einen gültigen Vertrag beim FCA pochen.

    100.000 Euro Strafe sind selbst für einen Fußball-Profi wie Caiuby eine Menge Geld. Doch auch aus juristischer Sicht ist der Fall für ihn heikel. Denn ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Führungszeugnis. Caiuby liegt mit 135 Sätzen deutlich über dieser Marke.

    Ob der Brasilianer zur Verhandlung erscheint oder sich von seinem Rechtsanwalt vertreten lässt, ist ebenso offen wie seine sportliche Zukunft. Ein Wechsel in die meisten europäischen Ligen ist noch bis Ende August möglich, in die Türkei sogar noch bis zum 2. September.

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