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FC Augsburg: Was darf der Vorstandsvorsitzende des FC Augsburg?

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Was darf der Vorstandsvorsitzende des FC Augsburg?

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    Markus Krapf hat als FCA-Präsident weitreichende Befugnisse im personellen Bereich, die auch die Profi-Abteilung des Fußball-Bundesligisten betreffen.
    Markus Krapf hat als FCA-Präsident weitreichende Befugnisse im personellen Bereich, die auch die Profi-Abteilung des Fußball-Bundesligisten betreffen. Foto: Ulrich Wagner

    Markus Krapf war noch keine zwei Tage als neuer Vorstandsvorsitzender des FC Augsburg im Amt, da gab er schon seine erste Personalentscheidung bekannt: Er berief mit Zustimmung des Aufsichtsrates Raphael Brandmiller, 42, Geschäftsführer der Lehmbaugruppe, in den Vorstand des Vereins.

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