Als sich am 8. Juli des vergangenen Jahres Michael Ströll, Markus Krapf und Claudio Dopatka zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der FCA 1907 GmbH & Co KGaA treffen, dauert es vier Minuten, bis die Satzungsänderung beschlossen ist. Michael Ströll vertrat in der Kanzlei des Königsbrunner Notars Gerald Weigl als Geschäftsführer die FCA-Beteiligungs GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA. Für die zwei Kommandit-Gesellschafter, den FCA e.V. und die Hofmann Investoren GmbH, waren FCA-Präsident Markus Krapf und Claudio Dopatka aus der FCA-Geschäftsleitung anwesend. Dopatka hatte eine Vollmacht der Investoren GmbH erhalten. Ihre Unterschriften besiegelten nach nur 240 Sekunden die weitreichendsten Änderungen in der Gesellschaft, in denen der Bundesliga-Profibereich und die wichtigsten Nachwuchsmannschaften des FCA ausgegliedert sind, seit ihrer Gründung am 16. Dezember 2005. So wurden jetzt der Aufsichtsrat und das Budget neu geregelt und präzisiert. Änderungen, die notwendig geworden waren. Auch auf Druck der Deutschen Fußball Liga (DFL).
DFL toleriert die KGaA-Satzung des FC Augsburg über zwei Jahrzehnte
Die hatte das KGaA-Konstrukt des FC Augsburg zwei Jahrzehnte toleriert. Damals hatte der FCA-Retter und Investor Walther Seinsch diese Gesellschaftsform mit seinen FCA-Kollegen ausgewählt, um den Profi-Bereich auf ein solides Fundament zu stellen. Allerdings hatte Seinsch darauf geachtet, dass er in der KGaA über sein Investment die Kontrolle behielt. Das war kein Problem, hatte Seinsch doch als Vorstandsvorsitzender des Vereins (e.V.), als ein Geschäftsführer der KGaA und als Investor die Schalthebel in der Hand. Das änderte sich auch nicht, als Klaus Hofmann 2015 Seinsch als Investor und FCA-Chef ablöste.
Da reichte es aus, dass in der alten Satzung stand, dass der Aufsichtsrat (§ 9), das Kontroll-Organ der KGaA, aus mindestens drei Personen zu bestehen hat, ohne diese näher zu definieren. Die Auswahl der Aufsichtsräte lag in der Hand der Investoren.
Es reichte auch aus, dass die Budgetplanung unter § 7 in nur vier Zeilen abgehandelt wurde. Das Budget, das der Profi-Gesellschaft in jeder Saison zur Verfügung steht, musste zwar vom Aufsichtsrat der KGaA abgesegnet werden, doch das war aufgrund der Personalunion von Seinsch und später Hofmann nur eine Formalie. Dies sah auch die DFL so. Sie mahnte zwar immer wieder die Neugestaltung vor allem dieser beiden Paragrafen an, doch mit viel Nachsicht.
Rückzug von FCA-Chef Klaus Hofmann ruft DFL bezüglich der 50+1-Regel auf den Plan
Der Einstieg von US-Investor David Blitzer mit der Boldt-Holding in die Hofmann-Investoren GmbH 2021 wurde schon kritischer zur Kenntnis genommen. Doch immer noch war die 50+1-Regel formal eingehalten. Als sich dann aber Klaus Hofmann im Mai 2022 von seinem Amt als Vereins-Vorstandsvorsitzender abrupt zurückzog, rückte die Ausgestaltung bezüglich der 50+1-Regel wieder in den Fokus der DFL.

Und so begannen die Verhandlungen für eine Satzungsänderung der KGaA: Am Tisch saßen Michael Ströll für die FCA-KGaA, Markus Krapf und Raphael Brandmiller für die e.V.-Seite und die Vertreter der Hofmann-Investoren GmbH. Klaus Hofmann blieb dabei immer im Hintergrund. Wie zu hören ist, waren die Verhandlungen aber kein Gegeneinander, sondern ein konstruktives Miteinander unter Geschäftspartnern, die mit einem Ergebnis endeten, das für beide Parteien Vorteile und klare Richtlinien enthalten.
Im Aufsichtsrat der FCA-KGaA sitzen nun auch der Präsident und zwei Vertreter der Boldt-Holding
So wurde nun im Paragraf neun (Aufsichtsrat), wie bereits berichtet, die Anzahl der Aufsichtsrat-Mitglieder auf sechs erhöht und erstmals festgeschrieben, dass der FCA e. V. das Recht auf einen Sitz im Aufsichtsrat hat. Den hat FCA-Präsident Markus Krapf jetzt inne. Ex-FCA-Spieler Halil Altintop ersetzt seinen Ex-Kollegen Jan-Ingwer Callsen-Bracker, der auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Der 42-jährige Altintop war der Wunschkandidat von Hofmann.

Für die Hofmann-Investoren GmbH sitzen wie bisher die Anteilseigner Thilo Sautter (neuer Vorsitzender) und Stefan Frederking im Aufsichtsrat. Hinzu kommen mit Johannes Ruppert und Scott Krase zwei Vertreter der Boldt Football Holdings, dem größten Anteilseigner der Hofmann Investoren GmbH. Ein Ergebnis, mit dem beiden Parteien augenscheinlich gut leben können. Der e.V. hat einen festen Sitz verankert, erhält direkt Informationen aus der KGaA. Die Boldt-Holding ist nun mit zwei Personen im Aufsichtsrat vertreten.
Keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft im Profibereich
Auf das Tagesgeschäft im Profibereich hat dies keinen Einfluss. Das liegt weiter bei der Beteiligungs-GmbH. Dort ist derzeit Michael Ströll, nach dem Wechsel von Stefan Reuter in die Beraterrolle, gesamtverantwortlicher Geschäftsführer. Ganz ohne Einfluss stimmt aber nicht ganz. Denn der KGaA-Aufsichtsrat muss in Zukunft das Budget des Profibereichs genehmigen. Das war bisher nicht vorgesehen.
In der alten Satzung war im § 7 (Persönlich haftende Gesellschafterin, Geschäftsführung) unter anderem nur niedergeschrieben, dass die persönliche haftende Gesellschafterin die Zustimmung der Kommanditaktionäre (zuletzt FCA e.V. und Hofmann-Investoren GmbH) und des KGaA-Aufsichtsrates braucht, wenn ein Rechtsgeschäft einen einmaligen oder jährlichen Gegenwert von 500.000 Euro überschreitet. Eine massive Einschränkung der Handlungsfreiheit im Profibereich wäre so möglich gewesen.
FCA e.V. hat nun Planungssicherheit
Nicht geregelt war auch, wie groß der Betrag ist, den die KGaA dem e.V. jährlich unter anderem für die Jugendförderung im Nachwuchsleistungszentrum überweisen muss.

Solange FCA-Chef und Investor eine Person waren, war dies auch nicht nötig. Jetzt ist festgehalten, dass die KGaA Verträge mit dem e.V. bis 2,75 Millionen Euro im Jahr abschließen kann, ohne die Zustimmung des Aufsichtsrates zu benötigen. Ein Erfolg für den e.V., weil es bisher diese Sicherheit nicht gab.
FCA-Investoren schützen das Eigenkapital
Zudem ist in § 7a (Budget) geregelt, dass dem Aufsichtsrat bis zum 5. Februar eines jeden Jahres einen Budget-Plan vorgelegt werden muss. Stimmt der Aufsichtsrat zu, kann der Profibereich damit autark arbeiten. Derzeit liegt das Budget bei rund 100 Millionen Euro. Würde der Aufsichtsrat nicht zustimmen, wäre der Profibereich aber nicht fast lahmgelegt, sondern könnte nun im Fall der Fälle mit einem Fallback-Budget arbeiten. Hauptbestandteil ist, dass dieses Budget ausgeglichen sein muss. Wird im Vorjahr ein Netto-Überschuss erzielt, dürfen 70 Prozent davon in die neue Kalkulation zusätzlich mit aufgenommen werden. Es wird aber auch festgelegt, dass das Eigenkapital einen Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro (bis einschließlich Geschäftsjahr 28/29) und danach eine Höhe von 23 Millionen Euro nicht unterschreiten darf. Derzeit liegt es bei rund 40 Millionen Euro.
Alle Parteien profitieren von der neuen Satzung
Damit sind alle Parteien abgesichert. Dem Profibereich kann nicht damit gedroht werden, blockiert zu werden, sollte es zu keiner Einigung über das vorgelegte Budget kommen. Die Investoren sind im Gegenzug vor unliebsamen finanziellen Überraschungen und einer möglichen Verschuldung geschützt. Aus Sicht des FCA e.V. ist die 50+1-Regelung gestärkt und auch die DFL ist, so ist zu hören, damit zufrieden.
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