Die Ultras des FC Augsburg leben ihre Leidenschaft nach eigenen Regeln. Sie halten nichts von der Stadionordnung, brennen verbotenerweise Pyro ab und legen sich ab und an mit den Ordnern und der Polizei an. Andererseits: Ultras sorgen auf der Uli-Biesinger-Tribüne, vor allem im M-Block, mächtig für Stimmung, feuern die Spieler an und zeigen fantasievolle Choreografien. Erst vor wenigen Wochen sorgte beim FCA-Spiel gegen Mainz 05 das Abbrennen von Dutzenden von bengalischen Fackeln für Aufregung und heftige Diskussionen, auch deshalb, weil zwei Frauen dabei Verletzungen erlitten hatten. Neun Monate zurück liegt ein anderer Vorfall, der jetzt vom Amtsgericht juristisch aufgearbeitet wurde. Nach dem Spiel des FCA gegen Bayer Leverkusen am 13. Januar diesen Jahres, das der spätere deutsche Meister in der Nachspielzeit mit 1:0 gewann, hatten sich an die 40 Ultras zusammen gerottet und waren gegen die Polizei vorgegangen. Einsatzkräfte wurden dabei sogar von den Fans eingekesselt.
Was war genau geschehen? Kurz nach Spielende waren fünf Besucher außerhalb des Stadions in einen verbalen Streit geraten, der letztlich gütlich geregelt wurde. Einer der fünf Fans wollte dann, so die Ermittlungen, zurück in den Stadionbereich, wurde aber am Tor von einem Sicherheitsmitarbeiter aufgehalten. Der Fan riss sich los, konnte dann aber von einem Polizeibeamten des Unterstützungskommandos Dachau festgehalten werden. Da er, so die Ermittlungen, aggressiv wurde, legten ihm die Beamten Handfesseln an, um ihn zur Identitätsfeststellung in die Gefangenensammelstelle im Stadion zu bringen.
Polizei droht mit Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray
Weil nun Ultras auf der Uli-Biesinger-Tribüne auf die Festnahme aufmerksam wurden, kam es zum Aufruhr. An die 40 Ultras stellten sich schreiend, so der Inhalt eines Strafbefehls, den Beamten in den Weg, blockierten und bedrängten diese. Dabei sollen Fans Beamten auch mit den Füßen getreten haben. Die Polizei wiederum drohte den Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray an. Letztendlich sollen die Ultras die Beamten sogar regelrecht eingekesselt haben.
Einige der beteiligten Ultras konnten ermittelt werden, so auch ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg. Ihm wurde nun zur Last gelegt, Einsatzkräfte bedrängt und eine Polizistin als „Schlampe“ beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah den Straftatbestand des Landfriedensbruchs und der Beleidigung erfüllt. Das Amtsgericht schickte dem Fan Ende August einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro) zu. Dagegen legte der Ultra Einspruch ein, beschränkte diesen aber später auf die Höhe der Strafe, da er sie zu hoch empfand. Damit wurde der juristische Vorwurf im Strafbefehl rechtskräftig.
Am Montagnachmittag war der 26-Jährige zur öffentlichen Verhandlung vor Amtsrichter Sebastian Konrad geladen, wo die Höhe der Strafe festgesetzt werden sollte. Doch der Richter und Staatsanwalt Simon Ruf warteten vergebens auf den Angeklagten. Nach der üblichen Viertelstunde Wartezeit wurde der Einspruch des FCA-Fan auf Antrag des Staatsanwalts verworfen. Der Grund: Der Fan war ohne Entschuldigung dem Prozess ferngeblieben. Er muss nun die ursprünglich im Strafbefehl festgelegte Strafe über 3600 Euro berappen. Nach Angaben des Gerichts sind noch mehrere Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorfall anhängig.
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