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FC Augsburg: FCA distanziert sich von "Bullenschweine"-Banner

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FCA distanziert sich von "Bullenschweine"-Banner

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    Das Banner  mit der Aufschrift "Bullenschweine raus aus den Stadien" hatten einige FCA-Fans im Spiel gegen den FC Bayern München  gezeigt.
    Das Banner mit der Aufschrift "Bullenschweine raus aus den Stadien" hatten einige FCA-Fans im Spiel gegen den FC Bayern München gezeigt. Foto: Heike Feiner, Eibner

    Eine große Zaunfahne der Ultra-Gruppierung Legio Augusta hatte beim Spiel des FC Augsburg gegen den FC Bayern München für Aufsehen gesorgt. „Bullenschweine raus aus den Stadien“ stand da in der Schlussphase der Partie. Der FC Augsburg reagierte nun auf diese Provokation der Fans und gab nach einem Gespräch mit der Fan-Szene eine Stellungnahme auf seiner Homepage ab. 

    FCA bezieht Stellung auf der vereinseigenen Homepage

    "Dem FC Augsburg ist bewusst, dass das Verhältnis zwischen aktiven Fanszenen und der Polizei bundesweit oftmals schwierig ist, das rechtfertigt aber diese Aussagen in keinster Weise. Meinungsfreiheit und kritische Äußerungen sind in der WWK-Arena zugelassen, Beleidigungen und Diffamierungen hingegen nicht. Hier sind am Wochenende Grenzen klar überschritten worden. Da Diskriminierung und Diffamierung nicht mit den 07-Werten des FCA vereinbar und auch in der neuen Vereinssatzung, die gemeinsam mit den Fans und Mitgliedern erarbeitet wurde, nicht geduldet sind, distanziert sich der FC Augsburg entschieden von den Aussagen des Banners. Der FCA wird auch zukünftig weiterhin im Austausch mit aktiver Fanszene und Polizei sein, um gegenseitiges Verständnis zu schaffen und einen respektvollen Umgang zu fördern.

    Nach der klaren Positionierung zum Inhalt des Banners möchte der FC Augsburg jedoch auch sein Unverständnis zum Ausdruck bringen, dass die Polizeigewerkschaften im gleichen Atemzug mit dem oben genannten Vorfall eine Beteiligung der Vereine an den Kosten von Polizei-Einsätzen rund um die Bundesliga-Spieltage fordern. Beide Themen haben nichts miteinander zu tun und sind nicht miteinander in Verbindung zu bringen. Solche Vermischungen und populistische Forderungen tragen in unseren Augen nicht zu einer Deeskalation oder einem größeren Verständnis für die andere Seite bei."

    Polizeigewerkschafter zeigt sich "schockiert"

    Thorsten Grimm, 1. stv. Landesvorsitzender des Landesverbandes Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft hatte sich in einer Stellungnahme "schockiert" über das Banner gezeigt. Die Polizeigewerkschaft erneuerte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Diskussion um eine Kostenbeteiligung der Vereine an den Polizeikosten. In der Stellungnahme heißt es: "Insbesondere bei Hochrisikospielen sollten die Vereine finanziell in die Pflicht genommen werden, da nur die Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb und außerhalb der Stadien gewährleisten könne."

    Reaktion auf einen Vorfall nach dem Leverkusenspiel

    Nach Informationen unserer Redaktion soll das Banner eine Reaktion auf einen Vorfall zwischen Polizeibeamten und FCA-Fans nach dem Leverkusen-Spiel gewesen sein. 

    Zudem ist es so, dass ein Banner mit dieser Aufschrift nicht unbedingt eine strafbare Handlung im Sinne der Beleidigung darstellt, da es keine Personengruppe im engeren Sinne meint. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom Mai 2016 in einem ähnlichen Fall erklärt. Damals ging es um das Zeigen der Buchstaben "ACAB" bei einem Fußballspiel. Laut Wikipedia steht die Abkürzung A.C.A.B. für den englischen Ausspruch All cops are bastards, wörtlich ‚Alle Polizisten sind Bastarde‘ oder sinngemäß ‚Alle Bullen sind Schweine‘. 

    In der Pressemitteillung des Bundesverfassungsgericht hieß es damals: "Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt."

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