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FC Augsburg: Raúl Bobadilla droht Gefängnisstrafe

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Raúl Bobadilla droht Gefängnisstrafe

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    Raúl Bobadilla muss sich in der Schweiz  wegen Auto-Raserei verantworten. Dem Profi des FC Augsburg droht eine Gefängnisstrafe.
    Raúl Bobadilla muss sich in der Schweiz wegen Auto-Raserei verantworten. Dem Profi des FC Augsburg droht eine Gefängnisstrafe. Foto: Ulrich Wagner

    Das Bild war in fast allen Schweizer Boulevard-Medien zu sehen. Es zeigt, wie zwei Angestellte eines Abschleppunternehmens unter Aufsicht eines Polizisten einen schwarzen Maserati „Gran Turismo S“ aufladen. Der Wagen gehörte Raúl Bobadilla, 26. Der Argentinier war damals, im Juli 2013, beim Schweizer Spitzenklub FC Basel tätig. Kurz darauf wechselte er zum FC Augsburg.

    In Augsburg zum Training chauffiert

    Am morgigen Freitag holt Bobadilla seine Schweizer Vergangenheit ein. Denn Bobadilla war mit dem viersitzigen Coupé (von 0 auf 100 in 4,9 Sekunden) in seinem damaligen Wohnort, dem 1000-Seelen-Dorf Seewen (bei Solothurn), in eine Radarkontrolle geraten. Er war auf dem Weg zu einem Testspiel gegen den FSV Mainz und hatte es anscheinend eilig. In einer 50er-Zone wurde er mit 111 Kilometer geblitzt. Dass die Straße dort gerade und lang ist und der Blitzer gemein platziert in einem kleinen Weiler stand, spielte keine Rolle. Seinen Führerschein musste Bobadilla sofort abgeben. Er bekam ihn bisher auch nicht wieder. In Augsburg wurde er bisher zum Training chauffiert.

    Sein Maserati wurde noch vor Ort konfisziert. Was mit seinem Auto und vor allem was mit Bobadilla geschieht, entscheidet am morgigen Freitag Markus Christ, geschäftsleitender Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Dorneck-Thierstein.

    Es wird ungemütlich für den schnellen Argentinier. Seit Anfang 2013 gelten in der Schweiz verschärfte Rasergesetze. Zur Anwendung kommt der Artikel 90, Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG). Der sieht für solche schweren Fälle eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis maximal vier Jahren vor.

    Verurteilung scheint sicher

    Eine Verurteilung von Bobadilla scheint angesichts der eindeutigen Faktenlage sicher. Doch selbst die Staatsanwaltschaft will das Strafmaß nicht völlig ausreizen. Sie beantragte die Verhandlung vor einem Einzelrichter. Dieser kann nur Urteile zwischen einem Jahr und 18 Monaten aussprechen. Die Strafe könnte dann auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Es droht auch eine hohe Geldbuße. Maximal 360 Tagessätze zu 3000 Franken (rund 2500 Euro) sind möglich. Was gegen Bobadilla spricht: Im April 2010, als er für Mönchengladbach spielte, war er mit 1,1 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden.

    Der Prozess beginnt morgen um 9 Uhr. Bis zur Mittagspause sollen die Beweisaufnahme und die Plädoyers abgeschlossen sein, vielleicht wird auch das Urteil schon gefällt.

    Raúl Bobadilla wird in dem hellgelben Gebäude mit dem Glockentürmchen mit seinem Anwalt erscheinen. Das Interesse der Medien ist groß. 16 Zeitungen und Fernsehsender sind angemeldet.

    FCA unterstützt Bobadilla

    Der FC Augsburg unterstützt seinen Stürmer, dessen Vertrag noch bis 2016 läuft, moralisch. Manager Stefan Reuter, Prokurist Michael Ströll und Chefscout Stefan Schwarz werden den Prozess verfolgen. „Er soll einfach wissen und spüren, dass wir auch in schwierigen Phasen an seiner Seite sind“, sagt Stefan Reuter. Der Manager hofft, dass „es für ihn gut ausgeht“. Über das Strafmaß will er nicht spekulieren. Er sagt nur: „Raúl weiß, dass er einen Fehler gemacht hat.“

    Der FCA steht zu seinem Spieler. Bei seiner Verpflichtung wusste man von seinem Vergehen. Stefan Reuter und Trainer Markus Weinzierl sind überzeugt, das Kraftpaket mit dem schlechten Image und dem weichen Kern auf der Spur halten zu können. Denn Bobadilla hat auch eine ganz andere Seite. Er ist ein Familienmensch durch und durch. So sammelte er die ganze Saison über gebrauchte Fußballschuhe und Kleidung seiner Kollegen und schickte sie jetzt in seine südamerikanische Heimat um sie dort verteilen zu lassen.

    Seinen Maserati, Neupreis ab 130 000 Euro, wird er aber vielleicht nicht mehr wiedersehen. Oft werden solche Autos vom Gericht verkauft, um mit dem Erlös die Verfahrenskosten und die Geldstrafen zu decken.

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