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FC Augsburg: Gericht erlässt Strafbefehl gegen FCA-Stürmer Bobadilla

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Gericht erlässt Strafbefehl gegen FCA-Stürmer Bobadilla

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    Das Augsburger Amtsgericht hat gegen FCA-Spieler Raúl Bobadilla einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen.
    Das Augsburger Amtsgericht hat gegen FCA-Spieler Raúl Bobadilla einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Foto: Ulrich Wagner

    FCA-Stürmer Raúl Bobadilla, 27, muss wegen einer Auseinandersetzung auf dem Augsburger Presseball eine Geldstrafe zahlen. Das hat das Augsburger Amtsgericht entschieden und einen entsprechenden Strafbefehl erlassen.

    Bobadilla war bei dem Ball im November 2014 gegen 5 Uhr morgens in ein Handgemenge verwickelt. Als sich die Situation wieder beruhigt hatte, rannte der Fußballprofi den Ermittlungen zufolge einem Gast hinterher und verpasste ihm einen Faustschlag gegen den Kopf. Der Gast erstattete daraufhin Strafanzeige.

    Zunächst hatte Bobadilla zu den Vorwürfen geschwiegen, inzwischen machte er aber eine Aussage und gab an, von dem Gast provoziert worden zu sein. Die Attacke gegen den Mann räumte er ein.

    Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall als vorsätzliche Körperverletzung - wobei nicht ausgeschlossen sei, dass der Sportler tatsächlich zuvor provoziert wurde. Die Anklagebehörde beantragte einen Strafbefehl gegen den FCA-Stürmer - den das Amtsgericht Augsburg nun nach eigenen Angaben erließ. Demnach soll Bobadilla eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen.

    Raúl Bobadilla soll 90 Tagessätze zahlen

    Wie hoch die Geldstrafe insgesamt ist, teilte das Gericht aus Datenschutzgründen nicht mit. Tagessätze errechnen sich aus dem Gehalt des Betroffenen. 90 Tagessätze dürften bei Bobadilla nach Erkenntnissen unserer Redaktion einem mittleren fünfstelligen Betrag entsprechen.

    Legt Bobadilla gegen den Strafbefehl keinen Einspruch ein, wird die Geldstrafe rechtskräftig. Ansonsten käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Für einen Einspruch hat der 27-Jährige zwei Wochen Zeit.

    Bei einer Strafe von bis zu 90 Tagessätzen spricht man davon, dass der Beschuldigte als nicht vorbestraft gilt.

    Für Bobadilla ist es nicht das erste Mal, dass er mit der Justiz in Konflikt gerät. Allerdings waren es bisher immer Verkehrsdelikte, die ihm Ärger einbrachten. In seiner Zeit als Spieler in Mönchengladbach war er mit 1,1 Promille am Steuer gestoppt worden. Ein anderes Mal hatte er 30 km/h zu viel auf dem Tacho. In der Schweiz war er 2012 auf der Autobahn mit 166 km/h geblitzt worden. Erlaubt waren 120 km/h.

    Im Juli 2013, damals spielte er noch für den FC Basel, wurde er auf dem Weg von seinem Wohnort zu einem Testspiel mit seinem geleasten Maserati in einer 50er-Zone mit 111 Kilometer geblitzt. Ein Gericht in der Schweiz verurteilte ihn deshalb im Mai 2014 zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe.  AZ, bo

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