Wer dachte, die Aufregung wäre groß, sah sich getäuscht. Statt sich nach der 1:2-Heimniederlage gegen Borussia Dortmund zu beschweren, gingen die Fußballprofis und Verantwortlichen des FC Augsburg geradezu entspannt mit dieser Szene in der 79. Minute um. Schiedsrichter Marco Fritz hatte erst nach Studium der Bilder am Spielfeldrand auf Strafstoß für Dortmund entschieden. Zwischen seinem Urteil und dem Vergehen des Augsburgers Koo waren fast zwei Minuten vergangen, das Spielgeschehen hatte sich längst vor das BVB-Tor verlagert.
Die FCA-Spieler Martin Hinteregger oder Alfred Finnbogason zeigten sich derart nachsichtig, weil sie für solche Situationen vor der Saison geschult worden waren. Hinteregger kommentierte: „Wenn es ein klarer Elfmeter war, ist es gut – auch wenn es heute gegen uns war. Der Schiedsrichter kann nicht vorher abpfeifen.“ Finnbogason ergänzte, durch den Videoassistenten verändere sich das Spiel. „Darauf müssen wir uns einstellen.“
DFB: Videobeweis befindet sich noch in der Testphase
Verständnis erhielt Fritz ebenso von Stefan Reuter, dem Geschäftsführer Sport des FCA. „Bei strittigen Situationen kann es passieren, dass das Spiel fortgesetzt wird und Schiedsrichter und Videoassistent bis zur nächsten Unterbrechung warten, ehe sie kommunizieren. So ist das Regelwerk.“ Die zeitliche Verzögerung sorgte dafür, dass die Diskussionen um den Videobeweis nicht abbrachen. In Mönchengladbach, Augsburg oder Berlin verstrich reichlich Zeit, ehe Entscheidungen feststanden. Verantwortliche des Deutschen Fußball-Bundes betonen, der Videoassistent befinde sich in dieser Saison noch in der Testphase. Zumindest scheinen die technischen Probleme nun im Griff zu sein, die während der ersten Spieltage noch für Unmut sorgten.
Ungeachtet dessen erwies sich der Videoassistent am abgelaufenen Bundesligaspieltag als große Hilfe der Unparteiischen. Das System verhinderte reihenweise Fehlentscheidungen. Beispiele: Die Partie in Gladbach entschied ein berechtigter Strafstoß, den Stuttgartern und Berlinern blieben Elfmeter hingegen zu Recht verwehrt.
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