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ERC Ingolstadt: Ein Paragraf mit späten Folgen

ERC Ingolstadt

Ein Paragraf mit späten Folgen

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    Fans des ERC Ingolstadt
    Fans des ERC Ingolstadt Foto: Xaver Habermeier

    Eigentlich ist alles längst klar. Genau genommen seit dem 22. Dezember 2003. An diesem Tag trat die aktuelle Stadionordnung der Saturn-Arena in Kraft und regelt seitdem, was in der Multifunktionsarena alles erlaubt und was verboten ist.

    Paragraf 4, Absatz 3b sagt beispielsweise, dass Fahnenstangen, die länger sind als 1,50 Meter, von Besuchern der Arena nicht mitgeführt werden dürfen. Trotzdem sorgt dieser Punkt derzeit, fast neun Jahre nach der Einführung der Stadionordnung, für jede Menge Ärger bei einigen Eishockey-Fans. Denn: In den vergangenen neun Jahren waren solche Fahnen samt Stangen eben nicht verboten, sondern wurden geduldet oder mit Ausnahmegenehmigungen sogar erlaubt. Doch jetzt soll damit Schluss sein.

    Ein Vorfall am Rande eines Spiels des ERC Ingolstadt in der vergangenen Saison, bei dem ein Kameramann mit einer (zu) langen Fahnenstange belästigt worden war, brachte das Fass ins Rollen. Bei den Vorbereitungsspielen der Panther griff der Sicherheitsdienst nun durch und verbot derartige Stangen. Eine betroffene Fangruppe der Ingolstädter Ultraszene reagierte darauf zunächst mit einem Stimmungsboykott, dann mit Transparenten („Fahnenverbot ist Stimmungstod“), dann mit einem offenen Brief.

    Schlichtungsgespräch verlief „sehr positiv“

    Am Mittwoch fand nun ein Schlichtungsgespräch zwischen Vertretern aller beteiligter Parteien statt. „Aus unserer Sicht verlief das Gespräch sehr positiv“, erklärte Bernhard Enzinger, Pressesprecher des ERC. Alle Teilnehmer hätten ihre Argumente zur Sprache gebracht, darüber diskutiert und in Teilen auch Verständnis für andere Sichtweisen gezeigt.

    Am Verbot der langen Fahnenstangen werde sich aufgrund der bestehenden Stadionordnung, den Risiken und der Haftungsfrage jedoch nichts ändern. Allerdings bemühe man sich um die Lösung eines anderen Problems. So müsste Zubehör für Fan-Choreografien laut Stadionordnung aus nicht brennbarem und damit deutlich teurerem Material bestehen. „Möglicherweise finden wir dafür einen Kompromiss“, kündigte Enzinger an.

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