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Augsburger Panther: Mann ins Gleisbett gestoßen: Steffen Tölzer legt AEV-Kapitänsamt nieder

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Mann ins Gleisbett gestoßen: Steffen Tölzer legt AEV-Kapitänsamt nieder

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    Gegen den AEV-Kapitän Steffen Tölzer ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft. Der 34-Jährige soll einen Mann ins Gleisbett einer S-Bahn gestoßen haben.
    Gegen den AEV-Kapitän Steffen Tölzer ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft. Der 34-Jährige soll einen Mann ins Gleisbett einer S-Bahn gestoßen haben. Foto: Ulrich Wagner

    Eigentlich wollte sich Steffen Tölzer, der Kapitän der Augsburger Panther, in diesen Tagen auf die erste Play-off-Runde vorbereiten. Daran ist aber nicht mehr zu denken: Wie nun bekannt wurde, hat das Münchner Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen. Tölzer hat demnach in München einen Mann ins Gleisbett einer S-Bahn gestoßen und ihn dabei verletzt. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.

    Der Vorfall hatte sich am 23. September um kurz vor Mitternacht ereignet: Nach einem Besuch auf dem Münchner Oktoberfest geriet Tölzer am S-Bahnhof "Donnersbergerbrücke" mit dem Mann in Streit. Demnach stieg der Panther-Profi aus einer ankommenden S-Bahn aus. Zusammen mit einem Bekannten überquerte er die Gleise, um schneller zum nächsten Bahnsteig zu kommen.

    Bekannte sollen den Mann wieder auf den Bahnsteig gezogen haben, bevor die S-Bahn einfuhr

    Als der heute 49-jährige Passant Tölzer daraufhin ansprach, eskalierte die Situation offenbar. Aus dem verbalen Streit wurde eine körperliche Auseinandersetzung. Bei der Rangelei soll der Eishockey-Profi den Passanten schließlich ins Gleisbett gestoßen haben. Der Mann erlitt dabei Verletzungen im Gesicht und wurde von seinen Bekannten wieder hochgezogen, bevor die nächste S-Bahn einfuhr. Tölzer soll sich entschuldigt haben, aber mit der nächsten S-Bahn weitergefahren sein.

    Florian Weinzierl, der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft I, bekräftigte gegenüber unserer Redaktion, dass die Behörde gegen Tölzer einen Strafbefehl beim Amtsgericht München beantragt hat. Die darin aufgeführten Vorwürfe: gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung. Wie Richter Klaus-Peter Jüngst vom Münchner Amtsgericht bestätigte, wurde der Strafbefehl auch bereits erlassen.

    Panther-Kapitän Tölzer war bislang nicht vorbestraft

    Das darin aufgeführte Strafmaß hat es in sich: Tölzer wird zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Tölzers Anwalt Felix Hägele hat gegenüber dem Amtsgericht bereits bestätigt, den Strafbefehl zu akzeptieren. Der Strafbefehl wird folglich am 10. März rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt gilt der AEV-Profi als vorbestraft. Tölzer kommt dabei noch zugute, dass er bislang nicht vorbestraft war.

    Die Augsburger Panther bestätigten am Donnerstag ebenfalls, dass es zu dem folgenschweren Streit gekommen ist. Wie Tölzers Anwalt Felix Hägele betont, hat sein Mandant bereits im Januar eine erste Schmerzensgeldanzahlung geleistet, insgesamt werde noch mehr Geld an den 49-Jährigen fließen. Der AEV-Profi zeigte sich in der Stellungnahme seines Clubs reuig. Dadurch, dass der Verteidiger den Strafbefehl annimmt, wird es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen und das Verfahren ist abgeschlossen - auf juristischer Ebene.

    Tölzer legt sein Amt als Kapitän der Augsburger Panther nieder

    Doch auch bei den Augsburger Panthern wird die Angelegenheit weitreichende Folgen für Tölzer haben: Der 34-Jährige, der erst im Herbst Duanne Moeser als Augsburger DEL-Rekordspieler abgelöst hatte, legt sein Kapitänsamt nieder. Zudem wurde er von den Panthern mit einer "empfindlichen Geldstrafe" belegt.

    In der schriftlichen Mitteilung seines Clubs wird Tölzer wie folgt zitiert: "Was ich getan habe, tut mir unglaublich leid. Ich übernehme von Anfang an die komplette Verantwortung für mein Handeln und kooperiere ohne Einschränkung mit den Behörden. Es steht außer Frage, dass ich auch weiterhin alle Konsequenzen für mein Vergehen vollumfänglich trage. Da ich meiner Vorbildfunktion abseits des Eises in keiner Weise gerecht geworden bin, lege ich mein Kapitänsamt bei den Augsburger Panthern mit sofortiger Wirkung nieder. Ich möchte mich in aller Form und aufrichtig beim Geschädigten, meinem Club, meinen Teamkollegen sowie natürlich allen Fans und Sponsoren entschuldigen. So etwas hätte mir niemals passieren dürfen."

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    Panther-Hauptgesellschafter Lothar Sigl stärkte Tölzer in der schriftlichen Mitteilung den Rücken: "Steffen Tölzer hat uns nach Zugang des Urteils eingehend informiert. Wir schätzen seine Ehrlichkeit, verurteilen seine Tat aber aufs Schärfste. Sein Handeln ist mit den Werten unseres Clubs nicht vereinbar und schadet unserer Organisation." Den angebotenen Rücktritt als Mannschaftskapitän habe man akzeptiert. "Dennoch werden wir Steffen in diesem auch für uns unschönen Kapitel unterstützen und nicht fallen lassen. Wir kennen ihn als untadeligen Sportsmann, der für seine ehrliche und zuverlässige Arbeit anerkannt ist."

    Ob Tölzer in dieser Saison für die Panther noch zum Einsatz kommt, ließ der Verein offen: "Mindestens am kommenden Wochenende" werde der Verteidiger nicht zum Einsatz kommen.

    Für den Gemeinderat darf Tölzer weiterhin kandidieren

    Auch im Wahlkampf wird Tölzer das Thema verfolgen: Der 34-Jährige steht in seiner Heimatgemeine Graben auf dem Listenplatz zwölf der Gruppierung "Wir für Graben“ (vormals Freie Wähler Graben-Lagerlechfeld), die derzeit mit fünf Vertretern im Gemeinderat vertreten ist. Bei der Kommunalwahl dürfen die Wähler Tölzer weiterhin ihre Stimme geben, wie die Kommunalaufsichtsbehörde am Landratsamt und das Münchner Amtsgericht unserer Redaktion bestätigten. Denn die Straftat, die sich Tölzer in München zu Schulden kommen ließ, gilt im juristischen Sinne als Vergehen und nicht als Verbrechen. Erst ab einem Verbrechen und einem Strafmaß von mindestens einem Jahr würde Paragraf 45 der Strafgesetzordnung greifen - dieser besagt: "Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen."

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